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Gesundheitsministerin von der Decken am Landtag: Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - Bund muss seiner vollen Finanzierungsverantwortung nachkommen

Letzte Aktualisierung: 08.05.2026

KIEL. Anlässlich der heutigen (08.05.) Landtagsbefassung zum Thema der Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende - demnächst Grundsicherungsbeziehende -  betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken:

"Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist keine Aufgabe, die im Wesentlichen von den beitragszahlenden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schultern ist. Derzeit ist das aber der Fall: Der Bund zahlt zwar Zuschüsse an die GKV – diese sind jedoch bei Weitem nicht kostendeckend. 

Die bestehende Praxis verschärft die Unterfinanzierung der Krankenkassen und erhöht den Druck auf ein bereits überstrapaziertes Gesundheitssystem. 

Wir haben als Länder immer wieder dieses Problem thematisiert – auch im Bundesrat. Am 30. Januar dieses Jahres hat der Bundesrat in einer Entschließung gefordert, dass die Beitragspauschale des Bundes für Bürgergeldbeziehende künftig angemessen ausgestaltet werden müsse. Der Bund müsse seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen. 

Was ist seitdem politisch auf Bundesebene passiert?

In ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 hat die Finanz Komission Gesundheit 66 kurzfristige, bereits ab dem Jahr 2027 wirksame Reformempfehlungen vorgelegt, mit denen Einsparungen im GKV-System erreicht werden können. Der Vorschlag Nr. 62 lautet (ich zitiere):

„Die Kommission empfiehlt, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. Die Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Gesundheitsausgaben der Bürgergeldbeziehenden soll demgemäß vollständig umgesetzt werden. Hierfür sind die bisherigen Pauschalen deutlich zu erhöhen. Unter Berücksichtigung eines proportionalen Ausgabenanstiegs der Bürgergeldbeziehenden zur Gesamtheit der GKV-Versicherten liegt der kostendeckende Beitrag bei über 400 Euro. Die geschätzte Entlastungswirkung für die GKV würde damit schätzungsweise rund 12 Milliarden Euro pro Jahr betragen.“ 

Dieser Vorschlag wurde allerdings nicht in den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der am 29. April von Bundeskabinett verabschiedet wurde, übernommen. 

Zwar sollen die Zuschüsse des Bundes für Bürgergeldbeziehende sukzessive erhöht werden: 2027 um 250 Millionen Euro, 2028 um 500 Millionen Euro, 2029 um 1 Milliarde Euro, 2030 um 1,5 Milliarden Euro und ab 2031 um jeweils 2 Milliarden Euro. 

Gleichzeitig wird jedoch der Bundeszuschuss zur GKV um jährlich 2 Milliarden gekürzt.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Bund im Jahr 2027 seine Zuschüsse an die GKV nicht – wie erforderlich – erhöht, sondern um 1,75 Milliarden Euro kürzt.

Es ist für uns als Land nicht nachvollziehbar, dass der Bund nach wie vor seiner Verantwortung für eine auskömmliche und steuerbasierte Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden nicht nachkommt. 

Das parlamentarische Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, meine Damen und Herren, ist zwar noch nicht abgeschlossen. Aber für uns ist klar: Wir müssen bei der Frage der Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende weiter am Ball bleiben und entsprechende Schritte ergreifen."  

Hintergrund: Entschließungsantrag Bundesrat, 30.1.: 
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0701-0800/756-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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