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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Kabinett beschließt Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Einführung einer Steuer/ Abgabe zur Reduzierung des Zuckergehalts von Erfrischungsgetränken sowie einer Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks

Letzte Aktualisierung: 17.03.2026

KIEL. Das Kabinett hat heute (17.03.) dem gemeinsamen Vorschlag des Gesundheitsmi­nisteriums (MJG) und des Verbraucherschutzministeriums (MLLEV) zugestimmt, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besser zu schützen. Diese soll am 27.03. im Bundesrat behandelt werden. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, 

  • eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maß­nahmen auf den Weg zu brin­gendie Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungs­getränken zu reduzieren. Die durch diese Maß­nahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielge­richtet für gesundheits­fördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendli­che, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheits­kompetenz verwendet werden (MJG)
  • eine gesetzliche Al­tersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltigen Erfrischungs­getränken (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendli­chen einzuführen (MLLEV).

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert: „Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für ihre persönliche Entwicklung und für die Stabilität unseres Gesundheitssystems insgesamtEine gesunde Ernährung ist dafür essentiell. Freiwillige Selbstverpflichtungen und In­formationskampagnen zur Förderung einer gesunden Ernährung sind wichtigSie haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Daher bedarf es ergänzend geziel­ter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zucker­steuer oder -abgabe auf Geträn­ke mit hohem Zu­ckergehalt setzt genau hier an. Hersteller erhalten dadurch ei­nen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu re­duzieren, um einen höheren Preis zu vermei­den und wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Dies habe sich auch in Großbritannien gezeigt, das eine Zuckersteuer eingeführt hatte.

Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg ergänzt: Energy-Drinks sind kein harmloses Trendgetränk – sie gefährden die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Schon eine Dose kann die empfohlene maximale Koffeinzufuhr eines Tages überschreiten und zu Herzrasen, Blutdruckanstieg, Schlafstörungen und Nervosität führen. Viele junge Menschen unterschätzen diese Gefahr, weil die Getränke süß schmecken, beliebt und leicht erhältlich sind. Gerade in dieser Phase der körperlichen und geistigen Entwicklung ist es deshalb besonders wichtig, sie durch klaren Verbraucherschutz gezielt zu unterstützen. Eine gesetzliche Altersgrenze ab 16 Jahren gibt unseren jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang zu lernen – das ist wirksamer Schutz, Prävention und ein Beitrag zum Verbraucherschutz.“ 

Hintergrund: Zucker trägt in Deutschland wesentlich zu einer Adipositas-Epidemie bei: Aus dem Anfang des Jahres veröffentlichten Fokus1 der Deutschen Akademie der Naturfor­scher Leopoldina e. V. geht hervor, dass bundesweit fast jedes sechste Kind im Alter von 3 bis 17 Jahren an Überge­wicht oder starkem Übergewicht (Adipositas) leidet. Bei den Erwachsenen sind zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen von Übergewicht betroffen. Insgesamt leidet sogar etwa ein Viertel aller Erwachsenen unter starkem Übergewicht.

1levana.leopoldina.org/rsc/viewer/leopoldina_derivate_01122/Leopoldina_Fokus_Adipositas.pdf?x=0&y=1478.3904619970199&scale=0.27056451612903226&rotation=0&layout=singlePageLayout&page=1

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

Und (in Bezug auf Energy-Drinks): Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Anlage: Bundesratsantrag

Antrag des Landes Schleswig-Holstein
„Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zu­ckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks“
 

Der Bundesrat möge beschließen:

  1. Der Bundesrat stellt fest, dass der übermäßige Konsum zuckerhaltiger Erfri­schungsgetränke wesentlich zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen beiträgt und erhebliche Folge­kosten für das Gesundheitssystem sowie hohe volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stellt der hohe Zu­ckergehalt von Soft Drinks aufgrund seiner eingeschränkten Transparenz und leichten Verfügbarkeit ein Gesundheitsrisiko dar. 
  2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass Energy-Drinks oftmals Inhaltsstoffe, wie z.B. Koffein und Taurin, enthalten, die in Wechselwirkung und Dosie­rung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen haben. 
  3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, Aufklärungsmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten allein nicht ausreichen, um eine nachhaltige Reduktion des Zuckergehalts in Erfri­schungsgetränken zu erreichen. Ergänzend braucht es deshalb weiterer Maßnahmen, die ein gesundheitsbewusstes Konsumverhalten fördern. 
  4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maß­nahmen auf den Weg zu brin­gendie Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese Maß­nahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielge­richtet für gesundheits­fördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendli­che, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheits­kompetenz verwendet werden. 
  5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung schließlich auf, eine gesetzliche Al­tersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltige Erfrischungs­getränke (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendli­chen einzuführen. 

Begründung: 

Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für ihre persönliche Entwicklung, ihre Bildungschancen und ihre gesellschaftliche Teil­habe. Früh einsetzende gesundheitliche Belastungen – insbesondere infolge von Fehlernährung – beeinträchtigen nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern führen auch zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft insgesamt. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende präventive Maßnahmen erforderlich, um gesundheitsschädliche Fehlanreize wirksam zu korri­gieren.

Ein besonderes Problem stellt der hohe Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsge­tränke dar. Soft Drinks enthalten häufig erhebliche Mengen Zucker, die von Ver­braucherinnen und Verbrauchern nur schwer einzuschätzen sind. Zucker wird in flüssiger Form oftmals „versteckt“ konsumiert; eine einzelne Flasche Limonade kann bereits ein Vielfaches der empfohlenen Tageshöchstmenge enthalten. Gera­de Kinder und Jugendliche nehmen dadurch unbewusst große Mengen Zucker auf, da Soft Drinks allgegenwärtig, schnell konsumiert und häufig als vermeintliche Durstlöscher wahrgenommen werden.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Informationskampagnen sind wichtige Schritte, haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Die Re­duktion des durchschnittlichen Zuckergehalts in Getränken fiel in den vergange­nen Jahren gering aus. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder Zuckerabgabe auf Geträn­ke mit hohem Zu­ckeranteil setzt genau hier an. Sie greift nicht mit Verboten ein, sondern wirkt über Preissignale und fördert Innovationen. Hersteller erhalten einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um steuerliche Be­lastungen zu vermei­den und wettbewerbsfähig zu bleiben. Zugleich dient die Ab­gabe der Internalisie­rung externer Kosten, da die durch hohen Zuckerkonsum ent­stehenden Folgelas­ten bislang nicht im Produktpreis abgebildet sind.

Neben Soft Drinks bedürfen insbesondere Energy-Drinks einer klaren gesetzlichen Regulierung. Energy-Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker sowie wei­tere stimulierende Substanzen wie Taurin oder Guarana. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass Jugendliche bereits mit einer einzigen handelsüblichen Dose die empfohlene maximale Koffeinzufuhr überschreiten kön­nen. Bei übermäßigem Konsum können Herzrasen, Blutdruckanstieg, Nervosität und andere kardiovaskuläre Auffälligkeiten auftreten. Kinder und Jugendliche mit regelmäßig hohem Konsum werden als Risikogruppe mit erhöhtem Gefährdungs­potenzial eingestuft.

Gleichzeitig sind Energy-Drinks bislang frei verkäuflich und werden gezielt an ein junges Publikum vermarktet. Kinder sind besonders anfällig für werbliche Anspra­che, da sie kommerzielle Botschaften häufig nicht klar von sachlichen Informatio­nen unterscheiden können. Eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe allein würde zwar den Zuckerge­halt adressieren, nicht jedoch die spezifischen Risiken hoher Koffein- und Taurin­gehalte. Daher ist ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Energy-Drinks an unter 16 jährige ein konsequenter Schritt zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe.   

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