KIEL. Das Kabinett hat heute (17.03.) dem gemeinsamen Vorschlag des Gesundheitsministeriums (MJG) und des Verbraucherschutzministeriums (MLLEV) zugestimmt, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besser zu schützen. Diese soll am 27.03. im Bundesrat behandelt werden. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
- eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese Maßnahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verwendet werden (MJG)
- eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen (MLLEV).
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert: „Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für ihre persönliche Entwicklung und für die Stabilität unseres Gesundheitssystems insgesamt. Eine gesunde Ernährung ist dafür essentiell. Freiwillige Selbstverpflichtungen und Informationskampagnen zur Förderung einer gesunden Ernährung sind wichtig. Sie haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder -abgabe auf Getränke mit hohem Zuckergehalt setzt genau hier an. Hersteller erhalten dadurch einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um einen höheren Preis zu vermeiden und
wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Dies habe sich auch in Großbritannien gezeigt, das eine Zuckersteuer eingeführt hatte.
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg ergänzt: „
Energy-Drinks sind kein harmloses Trendgetränk – sie gefährden die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Schon eine Dose kann die empfohlene maximale Koffeinzufuhr eines Tages überschreiten und zu Herzrasen, Blutdruckanstieg, Schlafstörungen und Nervosität führen. Viele junge Menschen unterschätzen diese Gefahr, weil die Getränke süß schmecken, beliebt und leicht erhältlich sind. Gerade in dieser Phase der körperlichen und geistigen Entwicklung ist es deshalb besonders wichtig, sie durch klaren Verbraucherschutz gezielt zu unterstützen. Eine gesetzliche Altersgrenze ab 16 Jahren gibt unseren jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang zu lernen – das ist wirksamer Schutz, Prävention und ein Beitrag zum Verbraucherschutz.“
Hintergrund: Zucker trägt in Deutschland wesentlich zu einer Adipositas-Epidemie bei: Aus dem Anfang des Jahres veröffentlichten Fokus1 der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. geht hervor, dass bundesweit fast jedes sechste Kind im Alter von 3 bis 17 Jahren an Übergewicht oder starkem Übergewicht (Adipositas) leidet. Bei den Erwachsenen sind zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen von Übergewicht betroffen. Insgesamt leidet sogar etwa ein Viertel aller Erwachsenen unter starkem Übergewicht.
1levana.leopoldina.org/rsc/viewer/leopoldina_derivate_01122/Leopoldina_Fokus_Adipositas.pdf?x=0&y=1478.3904619970199&scale=0.27056451612903226&rotation=0&layout=singlePageLayout&page=1
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Anlage: Bundesratsantrag
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
„Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks“
Der Bundesrat möge beschließen:
- Der Bundesrat stellt fest, dass der übermäßige Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke wesentlich zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen beiträgt und erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem sowie hohe volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stellt der hohe Zuckergehalt von Soft Drinks aufgrund seiner eingeschränkten Transparenz und leichten Verfügbarkeit ein Gesundheitsrisiko dar.
- Der Bundesrat stellt weiter fest, dass Energy-Drinks oftmals Inhaltsstoffe, wie z.B. Koffein und Taurin, enthalten, die in Wechselwirkung und Dosierung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen haben.
- Der Bundesrat ist der Auffassung, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, Aufklärungsmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten allein nicht ausreichen, um eine nachhaltige Reduktion des Zuckergehalts in Erfrischungsgetränken zu erreichen. Ergänzend braucht es deshalb weiterer Maßnahmen, die ein gesundheitsbewusstes Konsumverhalten fördern.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die durch diese Maßnahmen etwaig entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz verwendet werden.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung schließlich auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Energy-Drinks) zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen.
Begründung:
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Voraussetzung für ihre persönliche Entwicklung, ihre Bildungschancen und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Früh einsetzende gesundheitliche Belastungen – insbesondere infolge von Fehlernährung – beeinträchtigen nicht nur die individuelle Lebensqualität, sondern führen auch zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft insgesamt. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende präventive Maßnahmen erforderlich, um gesundheitsschädliche Fehlanreize wirksam zu korrigieren.
Ein besonderes Problem stellt der hohe Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke dar. Soft Drinks enthalten häufig erhebliche Mengen Zucker, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern nur schwer einzuschätzen sind. Zucker wird in flüssiger Form oftmals „versteckt“ konsumiert; eine einzelne Flasche Limonade kann bereits ein Vielfaches der empfohlenen Tageshöchstmenge enthalten. Gerade Kinder und Jugendliche nehmen dadurch unbewusst große Mengen Zucker auf, da Soft Drinks allgegenwärtig, schnell konsumiert und häufig als vermeintliche Durstlöscher wahrgenommen werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Informationskampagnen sind wichtige Schritte, haben jedoch bislang nur begrenzte Wirkung gezeigt. Die Reduktion des durchschnittlichen Zuckergehalts in Getränken fiel in den vergangenen Jahren gering aus. Daher bedarf es ergänzend gezielter, marktwirtschaftlicher Anreize. Eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer oder Zuckerabgabe auf Getränke mit hohem Zuckeranteil setzt genau hier an. Sie greift nicht mit Verboten ein, sondern wirkt über Preissignale und fördert Innovationen. Hersteller erhalten einen klaren Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um steuerliche Belastungen zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben. Zugleich dient die Abgabe der Internalisierung externer Kosten, da die durch hohen Zuckerkonsum entstehenden Folgelasten bislang nicht im Produktpreis abgebildet sind.
Neben Soft Drinks bedürfen insbesondere Energy-Drinks einer klaren gesetzlichen Regulierung. Energy-Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker sowie weitere stimulierende Substanzen wie Taurin oder Guarana. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass Jugendliche bereits mit einer einzigen handelsüblichen Dose die empfohlene maximale Koffeinzufuhr überschreiten können. Bei übermäßigem Konsum können Herzrasen, Blutdruckanstieg, Nervosität und andere kardiovaskuläre Auffälligkeiten auftreten. Kinder und Jugendliche mit regelmäßig hohem Konsum werden als Risikogruppe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft.
Gleichzeitig sind Energy-Drinks bislang frei verkäuflich und werden gezielt an ein junges Publikum vermarktet. Kinder sind besonders anfällig für werbliche Ansprache, da sie kommerzielle Botschaften häufig nicht klar von sachlichen Informationen unterscheiden können. Eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe allein würde zwar den Zuckergehalt adressieren, nicht jedoch die spezifischen Risiken hoher Koffein- und Tauringehalte. Daher ist ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Energy-Drinks an unter 16 jährige ein konsequenter Schritt zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe.