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Gesundheitsministerin von der Decken informiert Kliniken zum Stand der Umsetzung der Krankenhausreform und zur Planung von Versorgungsregionen – wertvoller Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026

NEUMÜNSTER. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute (12.02.) ge­meinsam mit Mitarbeitenden und einem begleitenden Gutachter die Kliniken Schleswig-Holsteins und die Mitglieder des Landeskrankenhausausschusses zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform sowie der Erstellung des neuen Krankenhausplanes in­formiert. Bei der Fachveranstaltung in den Räumen des FEK in Neumünster waren rund 70 Teilnehmende aus Schleswig-Holsteins Kliniken anwesend.

„Mein großer Dank gilt den Akteurinnen und Akteuren der Kliniken in Schleswig-Holstein für diesen wertvollen Austausch. Wir brauchen und wollen eine Reform, denn die aktuellen Heraus­forderungen sind offensichtlich. Daher arbeiten wir gemeinsam mit den Kliniken sehr enga­giert an der Umsetzung. Die Schaffung von Versorgungsregionen ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt. Parallel dazu setze ich mich auf Bundesebene gemeinsam mit den ande­ren Ländern weiterhin für notwendige Verbesserungen an der Krankenhausre­form ein. Sie muss pra­xistauglich werden, damit die Versorgung weiterhin gesichert wer­den kann. Ich erwarte von allen Beteiligten auf Bundesebene, dass sie zügig die notwendi­gen Anpassungen an der Krankenhausreform vornehmen. Dazu haben sich beide Partner der Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag bekannt.“, betonte Ministerin von der Decken anlässlich der Veran­staltung.

In der Veranstaltung erläuterte das Gesundheitsministerium das Konzept der Versor­gungsregionen, das bereits zuvor im Sozialausschuss vorgestellt worden war. „Patientin­nen und Patien­ten orientieren sich an Angeboten, an Verkehrswegen und an der Erreich­barkeit“, so Ministerin von der De­cken. „Auf Basis der in der Pande­miezeit bereits er­folgreich etablierten so genann­ten Co­rona-Cluster der Kliniken haben wir daher Versor­gungsregionen entwickelt und dabei auch die Anfor­derungen der Krankenhausplanung in­tegriert.“ Folgende Aspekte wurden für die Bestimmung von Versorgungsregionen u.a. be­rücksichtigt:

- Orientierung an „echten“ Patientenströmen
- natürliche und/oder geografische Grenzen; Abweichung von etablierten Grenzen
(z. B. Kreisgrenzen) möglich, wenn mit relevanten Vorteilen verknüpft
- sinnvoll begrenzte Anzahl der Versorgungsregionen für eine regionale Planung
- Einwohnerinnen- und Einwohnerzahlen
- bestehenden Krankenhausstandorte
- Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken

Insgesamt ergeben sich sechs Versorgungsre­gionen, die für die zukünftige Krankenhausplanung Schleswig-Holsteins genutzt werden sollen:

Versorgungsregionen Krankenhausplanung Schleswig-Holstein
Versorgungsregionen der Krankenhausplanung Schleswig-Holstein

Die Versorgungsregionen werden auch bei Zuteilung der sogenannten Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Die Leistungsgruppen sind die Basis des mit der Bundesreform geplan­ten neuen Finanzierungssystems. Sie werden den Kliniken erlauben, eine bestimmte Leis­tung abzurechnen. Um die Zuteilung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Klini­ken z. B.--zum Beispiel entsprechende strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Krankenhausplans Schleswig-Holstein sollen die einzelnen medizinische Bereiche auf verschiedenen geografischen Ebenen geplant werden. Als kleinste Planungsebene soll die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die­nen: Grundsätzlich sollen wichtige wohnortnahe Leistungen auf dieser Ebene vorgehalten und entspre­chend beplant werden. Daneben wird es eine Reihe speziali­sierter Leistungs­gruppen geben, die nur bei landesweiter oder sogar nur länderübergrei­fender Pla­nung berück­sichtigt werden können bzw. müssen. Als Zwischenebene, insbesondere um zeit­kritische Leistungsgrup­pen – und damit die entsprechenden Angebote – sachgerecht be­planen zu können, dient die Ebene der Versorgungsregionen. Ziel ist es, die Grund- und Notfallver­sorgung in der Fläche und zugleich eine Konzentration komplexer und hochspeziali­sierter Leistun­gen zu ermöglichen.

Die Versorgungsregionen werden auch Grundlage für die anstehenden Regionalgesprä­che mit den jeweiligen Klinikträgern. Diese sollen ab diesem Frühjahr starten und der Ab­stimmungen in den Regionen dienen.

Weitere Info: schleswig-holstein.de - Krankenhäuser.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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