LEIPZIG. Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer Herbstkonferenz in Leipzig heute (7. November) einem Antrag Schleswig-Holsteins und Hamburgs für mehr Unterstützung von Zeugen von Gewalttaten zugestimmt. Damit soll erreicht werden, dass sich die Augenzeugen bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten lassen können. Bisher steht dieses Recht bei Gewalttaten nur den unmittelbar Geschädigten zu. Die Bundesregierung ist nun gebeten worden, entsprechende Änderungen in der Strafprozessordnung zu prüfen.
„Gerade im Rahmen der Strafverfolgung werden die Zeuginnen und Zeugen derartiger Taten oftmals mehrfach vernommen und mit ihren Erlebnissen konfrontiert. Vermeiden lässt sich dies nicht, aber es sollte die Belastung für die Zeuginnen und Zeugen so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollte geprüft werden, ob alle Augenzeuginnen und -zeugen schwerster Gewalttaten die rechtliche Möglichkeit bekommen sollten, sich durch eine Vertrauensperson in Vernehmungen begleiten lassen zu können. Die Betroffenen haben die Unterstützung verdient; sie dient aber auch der effektiven Strafverfolgung“
, erläuterte Schleswig-Holsteins Justizstaatssekretär Otto Carstens.
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