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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin von der Decken dankt Justiz für Schulterschluss zur Amtsgerichtsstrukturreform – Lenkungsausschuss legt tragfähige Vorschläge vor, deren Umsetzung nun weiter geprüft wird

Letzte Aktualisierung: 20.10.2025

KIEL. Das Land hatte 2024 gemeinsam mit der Justiz in Schleswig-Holstein eine Struktur­reform der Fachgerichte eingeleitet, die derzeit mit den Beteiligten umgesetzt wird bzw. sich teilweise im parlamentarischen Verfahren befindet. Dane­ben und unabhängig davon hatte die Landesregierung aufgrund der notwendi­gen Haus­haltskonsolidierung beschlossen, er­gebnisoffen zu prüfen, inwieweit durch die Zusammen­legung von Amtsgerichtsstandorten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile er­zielt werden können. Zu dieser Prüfung hatte Justizministerin Prof. Dr. von der Decken ein Projekt ins Leben gerufen, dessen Lenkungsausschuss sich aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und der Präsidalamtsgerichte,Staatssekretär Otto Carstens sowie, mit beratender Stimme, Vertreterinnen und Vertretern der Mitbestimmungsgremien zusammensetzt.

Am Freitag (17.10) hatte der Lenkungsausschuss seine Empfehlung zu Reform-Vorschlägen beschlossen und diese nach der Ausschusssitzung der Ministerin überreicht. Heute (20.10.) wurden die Mitarbeitenden der Gerichte informiert. Dr. Dirk Bahrenfuss, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, betonte stellvertretend für die Mitglieder des Lenkungsausschusses: Der Lenkungsausschuss dankt allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch und die ge­leistete Arbeit. Nach intensiven Prüfungen schlagen wir Maßnahmen vor, die weiterhin eine gute Erreichbarkeit der Amtsgerichte in der Fläche ermöglichen und dennoch deutliches Einsparpotential beinhalten“.

„Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten aus der Justiz für die inten­sive Befassung und die Ausarbeitung der Reformvorschläge“, betonte Ministerin Prof. Dr. von der Decken. Der Dank gelte insbesondere dem Lenkungsausschuss und der vom Lenkungsa­usschuss eingesetzten Projektgruppe, in der Mitarbeitende der Justiz aus verschiedenen Dienstgruppen und Standorten unter Einbeziehung der für die Liegenschaften des Landes verantwortlichen GMSH unterschiedliche Möglichkeiten geprüft hatten. „Unser gemeinsa­mes Ziel ist es, die notwendige Haushalts­konsolidierung mit einer größtmöglichen Leis­tungsfähigkeit der Justiz in Einklang zu bringen. Dafür liegen nun tragfähige Vorschläge auf dem Tisch, die mein Ministerium im Detail prüfen wird. Bei der weiteren Umsetzung wer­den sowohl die Beteiligten vor Ort als auch das Kabinett und der Landtag einbezogen“, so die Ministerin weiter.

Im Ergebnis schlägt der Lenkungsausschuss vor:

- Von den 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein sollen 21 be­stehen bleiben;

- das Amtsgericht Reinbek soll mit Auslaufen des Mietvertrages zum 31. Dezember 2029 aufgelöst und sein Gerichtsbezirk grundsätzlich mit dem des Amtsgerichts Ahrensburg fusioniert werden unter Einbindung des Amtsgerichts Schwarzenbek.

- für das Amtsgericht Ahrensburg soll eine Sanie­rung im laufenden Betrieb angestrebt werden, um die Anmietung einer Ersatzliegen­schaft zu vermeiden;

- die bislang extern in einem Mietobjekt untergebrachte Bewäh­rungshilfe Ahrensburg soll in die Gerichtsgebäude integriert werden;

- das Amtsgericht Pinneberg soll erhalten bleiben. Teile seiner Zuständigkeit sollen jedoch an die Amtsgerichte Itzehoe und Elmshorn verlagert wer­den. Damit kann eine alternative Liegenschaft zu dem – baulich bedingt – bereits abgängigen vormaligen Amtsgerichtsgebäude deutlich kleiner und kostengünstiger als bis­her angenommen ausfallen;

- damit einhergehend sollen der bisher gemietete Ausweichstandort Quickborn und die Archiv-Flächen in Hamburg-Stellingen frühzeitig abgemietet (Beendigung des Mietverhältnis) werden;

- das Amtsgericht Norderstedt soll innerhalb Norderstedts dauerhaft an einen anderen Standort verlagert werden, sodass die erheblichen Sanierungskosten für das Altgebäude ent­fallen;

- im Kreis Rendsburg-Eckernförde soll die geprüfte Option einer Zusammenlegung der Amtsgerichte Rendsburg und Eckernförde aufgrund der erheblichen erforderlichen Investitionen in ein alternatives Gebäude nicht weiter verfolgt werden;

- die Amtsgerichte Husum und Niebüll sollen erhalten bleiben. Es sollen jedoch Alternativen im Raum Niebüll für den Standort Niebüll geprüft werden, da für das derzeitige Gebäude erhebliche Sanierungsbedarfe bestehen.


Die Lenkungsgruppe geht davon aus, dass sich durch die Schließung des Gerichtsstandor­tes Reinbek und die Aufgabe der Anmietungen in Quickborn und Hamburg-Stellingen, durch den Verzicht auf eine Interimsunter­bringung des Amtsgerichts Ahrensburg während einer Sanierung und durch die weiteren skizzierten Maßnahmen erheb­liche Investitions- und Sanierungskosten einsparen lassen, die den notwendigen Konso­lidierungsbeitrag erbringen, sodass keine weiteren Schließungen an anderen Standor­ten notwendig sind. Das Justizministerium wird dazu weitere Prüfungen und Berechnun­gen anstellen. Es geht nach derzeitigem Stand jedoch davon aus, dass die Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich bis zum Jahr 2040 liegen werden. Dazu werden insbesondere der Verzicht auf bzw. die reduzierte Größe geplanter Neu- und Umbauten, die Aufgabe stark sanierungsbedürftiger Gebäude sowie strukturelle Einsparungen durch Beendigung von Mietverhältnissen beitragen. Die zu erzielende Einsparsumme wird abhängig von weiteren Variablen sein, wie beispielsweise anfallende Sanierungs- oder Mietkosten für die alternativen Gebäude.

Das Ministerium wird auf Basis der noch detaillierter zu prüfenden Vorschläge die Re­form weiter ausarbeiten, um voraussichtlich bis Ende 2025 eine entsprechende Kabinetts­befassung herbeizuführen. Daran soll sich in 2026, wie üblich, das parlamentarische Verfahren anschließen, um notwendige Anpassungen am Landesjustizgesetz vorzunehmen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll dann Schritt für Schritt erfolgen. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind die Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Präs OLG Dr. Bahrenfuss, Präs LG (FL) Dr. Bauer, Präs'in LG (KI) Dr. Bracker, Präs LG (HL) Löbbert, Präs'in LG (IZ) Wudtke, Präs'in AG (KI) Blasel, Präs AG (HL) aktu­ell i.V. Meistering. Mit beratender Stimme nehmen im Lenkungsausschuss auch je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des erweiterten Hauptpersonalrats (Hauptrich­terrat, Hauptstaatsanwaltsrat, Hauptpersonalrat) sowie die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretungen für den richterlichen Dienst und für den nicht-richterlichen Bereich teil.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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