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Justizministerium informiert zur Amtsgerichtsstrukturreform: Prüfprozess erfolgt gemeinsam mit den Akteuren aus der Justiz

Letzte Aktualisierung: 14.06.2025

KIEL. Vor dem Hintergrund von Fragen zur Amtsgerichtsstrukturreform informiert das Justizministerium: Wie mehrfach und kontinuierlich transparent kommuniziert (schleswig-holstein.de - Ministerium für Justiz und Gesundheit - Gerichtsstrukturen zukunftsfähig aufstellen) hat die Landesregierung aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung beschlossen, ergebnisoffen zu prüfen, inwieweit durch die Zusammenlegung von Amtsgerichtsstandorten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.

Daher wurde, wie angekündigt und auch gegenüber dem parlamentarischen Raum ausgeführt, gemeinsam mit der Justiz ein Prüf-Prozess auf den Weg gebracht. Hierzu hat sich ein Lenkungsausschuss mit den sieben Präsidentinnen und Präsidenten der Präsidialamtsgerichte, der Landgerichte und des Oberlandesgerichts sowie dem Justizstaatssekretär als Vorsitzendem gebildet. Mit beratender Stimme nehmen jeweils benannte Vertreter des Hauptrichterrates, des Hauptpersonalrates und der Hauptschwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Justiz teil. Verbände werden in Videokonferenzen über den Stand im Lenkungsausschuss informiert. Dasselbe gilt bei der Fachgerichtsstrukturreform, die wie geplant gemeinsam mit den Akteuren aus der Justiz weiter fortschreitet.

Der Lenkungsaussschuss zur Amtsgerichtsstrukturreform wird eine Empfehlung erarbeiten und hat dazu eine vorbereitende Projektgruppe eingesetzt, die mit Justizmitarbeitenden aus allen Dienstgruppen und aus einer Vielzahl von Standorten besetzt ist. Die Mitglieder der Projektgruppe stammen u.a. aus Standorten, um die es bei der Überprüfung geht. Derzeit arbeitet die Projektgruppe an der Vorbereitung der Empfehlung. Die Projektgruppe hat Vertraulichkeit vereinbart, damit die Mitglieder unbefangen verschiedene Lösungen prüfen können und eine sachorientierte Arbeitsfähigkeit gewährt ist.

Mögliche Änderungen oder Schließungen von Standorten werden nicht von der Projektgruppe oder dem Lenkungsausschuss beschlossen. Sie werden das Ergebnis einer gesetzgeberischen Entscheidung sein, die auf einer Empfehlung fußt. Denn für die Umsetzung einer Amtsgerichtsstrukturreform ist in jedem Fall eine Änderung des Landesjustizgesetzes erforderlich. Wie üblich, wird eine Bewertung der maßgeblichen Kriterien daher im Rahmen dieser Entscheidungsfindung und des parlamentarischen Verfahrens in einem transparenten Prozess unter weiterer Beteiligung auch der Verbände und Kommunen sicher gestellt werden.

Fragen und Antworten

Entscheidet der Lenkungsausschuss über die Amtsgerichtsstrukturreform?
Nein. Der Lenkungsausschuss wird eine Empfehlung abgeben, auf der basierend dann im weiteren Verlauf der Gesetzgeber – also der Landtag Schleswig-Holstein – entscheiden wird.

Ist sichergestellt, dass das Verfahren zur Amtsgerichtsstrukturreform unter Beteiligung der Justiz erfolgt?
Ja. Von Anfang an, also bereits bei den vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung einer Empfehlung, wird das Verfahren gemeinsam mit den Akteuren durchgeführt. Sowohl der Lenkungsausschuss als auch die Projektgruppe sind vielfältig besetzt mit Beteiligten aus der Justiz.

Werden vor einer Entscheidung die Mitarbeitenden der Amtsgerichts-Standorte mit einbezogen und transparent informiert?
Ja. Derzeit finden Prüfungen unter Einbeziehung von Mitarbeitenden der Amtsgerichte statt, um eine Empfehlung vorzubereiten. Im weiteren Verlauf und bevor gesetzgeberische Entscheidungen getroffen werden, werden alle Akteure, darunter auch die Standort-Kommunen sowie der Landtag über die Empfehlungen transparent informiert werden und es wird die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Warum erfolgen nicht bereits die Prüfungen unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden aller Standorte?
Die Prüfungen erfolgen unter Einbeziehung von Justizmitarbeitenden aus allen Dienstgruppen und aus einer Vielzahl von Standorten. Wie bei solchen Vorhaben – und auch in einer Demokratie – üblich, erfolgen die Vorbereitungen mit einer begrenzten Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern, um in den Strukturen arbeitsfähig zu sein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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