BAD SCHANDAU/KIEL. Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken ist zufrieden mit den Beschlüssen der heute (6. Juni) beendeten Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Bad Schandau in Sachsen. Schleswig-Holstein hatte unter anderem mit Hessen für eine Erweiterung des § 456a der Strafprozessordnung geworben. Dieser regelt das Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat ausgeliefert, überstellt oder abgeschoben wird. Die nun einstimmig von der Konferenz geforderte Erweiterung sieht vor, dass künftig auch dann von der Vollstreckung abgesehen werden kann, wenn der ausländische Verurteilte vollziehbar ausreisepflichtig ist und sich freiwillig zur Ausreise bereit erklärt, ohne dass bereits eine Ausweisung oder Abschiebung rechtlich angeordnet oder gar vollzogen ist. „Diese Regelung dient auch der Entlastung der Justiz und des Justizvollzugs. Ziel ist es, ausländische Straftäter, die ohnehin nicht auf Dauer im Bundesgebiet verbleiben sollen, nicht mehr im Justizvollzug zu belassen, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland rechtlich oder tatsächlich beendet ist oder es werden wird“,
erklärte von der Decken.
Die Justizministerkonferenz beschäftigte sich unter anderem auch mit dem von der neuen Bundesregierung angekündigten weiteren Pakt für den Rechtsstaat. „Hier hat sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine verbindliche und dauerhafte Unterstützung durch den Bund stark gemacht“, so von der Decken. „Es ist zwingend notwendig, dass sich der Bund an der Schaffung von mindestens 2.000 weiteren Stellen für den richterlichen und den staatsanwaltschaftlichen Dienst sowie der in der Folge notwendigen zusätzlichen neuen Stellen im Bereich des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Personals in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder angemessen beteiligt. Daneben müssen wir aber auch die Digitalisierung in der Justiz weiter verbessern, und wir müssen Verfahrensabläufe verschlanken und beschleunigen“
, betonte die Justizministerin.
Diesen Zielen diente auch der von Schleswig-Holstein unterstützte Antrag „Reformstau beenden und Digitalisierung im Strafprozess weiterdenken“. Mit deutlicher Mehrheit sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass im Zuge des digitalen Transformationsprozesses die Strafprozessordnung modernisiert werden müsse. So sollen etwa die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im Strafverfahren oder der Betrieb einer Beweismittelcloud in den Blick genommen werden.
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