KIEL. Nach der heutigen (16.12.) Zustimmung des Kabinetts in erster Befassung geht der Entwurf der Landesverordnung zur Umsetzung des Betäubungsmittelrechts jetzt in die Verbände-Anhörung. Mit der Verordnung sollen in Schleswig-Holstein Drug-Checking Modellvorhaben durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Verordnung im Frühjahr 2026 zu veröffentlichen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erläutert: „Auch getestete Drogen bleiben gefährlich. Aber wir wollen Kommunen ermöglichen, mit einem Drugchecking-Modellvorhaben Menschen zu erreichen, die durch bisherige Prävention und Aufklärung nicht erreicht wurden. Gesundheitliche Aufklärung über die Risiken des Konsums von Drogen und weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- oder Behandlungsmaßnahmen sollen bei solchen Modellvorhaben eine wichtige Rolle spielen. Die Akteure sind im Rahmen der Anhörung nun um konstruktive Stellungnahmen gebeten.“
Für die wissenschaftliche Begleitung werden rund 30.000-50.000 Euro vom Land bereit gestellt. Der Verordnung vorausgegangen war ein Landtagsbeschluss zur Erprobung im Rahmen des Party-Projektes „Odysee“. Basis für die Verordnung ist eine Änderung des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes, der eine umfangreiche Abstimmung unter den Ländern folgte.
Drug-Checking-Modellvorhaben dienen der Substanzanalyse, der Risikobewertung und der gesundheitlichen Aufklärung über die Risiken des Konsums von Betäubungsmitteln. Durch die substanzspezifische Erstberatung und weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen sollen Gesundheitsrisiken der die Betäubungsmittel besitzenden Person so weit wie möglich minimiert werden. Durch substanzbezogene Warnungen sollen Drug-Checking-Modellvorhaben damit zum Schutz von Leben und Gesundheit der Konsumierenden beitragen.
Nach dem Verordnungsentwurf gehören zu den Voraussetzungen für die Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben:
- das Vorhandensein geeigneter Räume, analytischer Geräte, Instrumente und sonstiger Vorrichtungen zur qualitativen und quantitativen Analyse von Betäubungsmitteln, die zur Durchführung der Substanzanalysen sowie zur Verwahrung, zum Transport und zur Vernichtung der zu untersuchenden oder untersuchten Proben sowie der zu verwendenden oder verwendeten Chemikalien erforderlich sind,
- die Verwendung von validierten Analysemethoden und Verfahren,
- die Einhaltung von Qualitätskontrollstandards zur Gewährleistung reproduzierbarer Ergebnisse,
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Personals und der analysierten Substanzen, einschließlich Schutzkleidung,
- Sicherheitsvorschriften für den fachgerechten Umgang mit Proben und Chemikalien,
- sowie die ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem und fachlich qualifiziertem Personal.
Der Landtag Schleswig-Holstein wird über den Verordnungsentwurf informiert. Nach der Verbände-Anhörung können sich noch Anpassungen am Verordnungstext ergeben.
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