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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Ministerium informiert anlässlich der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht

Letzte Aktualisierung: 13.12.2025

KIEL. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht informiert das Ge­sundheitsministerium heute (13.12.) erneut zum Thema:

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich Bemühungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Federführend im Verfahren zur Zukunft des Kranken­hauses in Geesthacht ist der Sachwalter in Zusammenarbeit mit der Klinik. Das Ministeri­um steht den Verantwortungstragenden auf Seiten der Klinik wie auch po­tentiell interes­sierten Investoren in Bezug auf Fragestellungen zur Krankenhausplanung und -finanzie­rung beratend zur Seite.  

Das Gesundheitsministerium hat krankenhausplanerisch am Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht nichts verändert. Die Insolvenz und die Ankündigung des Trägers zur vorge­sehenen Reduzierung des Angebotes – wie er unter anderem im Sozialausschuss mit­teilte – liegen, ausweislich der Darstellungen des Krankenhauses, ursächlich in der wirtschaftli­chen Situation der Klinik.  

Allgemein sind viele Klinikinsolvenzen die Folge aus unzureichenden Einnahmen gegen­über steigen­den Krankenhausausgaben. Verantwortlich für die Klinikfinanzierung ist der Bund. Daher setzt sich Schleswig-Holstein intensiv und ausdauernd für ange­messene Rahmenbedin­gungen und eine auskömmliche Klinikfinanzierung gegenüber dem Bund ein – zuletzt bei­spielsweise im Bundesrat im November. Der Bund hatte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform in der vergangenen Legislatur – mit dem soge­nannten Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – jedoch leider die For­derungen der Länder weitgehend ignoriert.  

Anlässlich der ersten Insolvenz im Jahr 2024 in Geesthacht hatte das Ministerium wie mitgeteilt vorsorg­lich bereits den Austausch mit den umliegenden Klinikstandorten gesucht, um zu prüfen, wie die Versorgung alternativ sichergestellt werden könnte, falls am Stand­ort Geesthacht stationäre Leistungsange­bote wegfallen. Im Ergebnis wäre eine Sicherstel­lung der Grund- und Notfallversorgung auch mit Hilfe anderer Standorte möglich, bei­spielsweise mit Hilfe unter anderem der 18 km entfernten Klinik in Reinbek. Weitere Kran­kenhäuser in der Region bzw. den angren­zenden Regionen sind in Bergedorf, Lüneburg und Lübeck, das nächstgelegene Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern liegt in Boi­zenburg. Einen Zwang seitens der Krankenhausplanung, alle bisherigen Leistungsangebo­te am Standort Geesthacht fortzu­führen, kann das Ministerium gegenüber einem Träger nicht ausüben.  

Das Gesundheitsministerium befürwortet jedoch ausdrücklich, wenn sich der Träger oder potentie­ll andere Träger für den Erhalt des Angebotes der Klinik engagieren und gemein­sam zu nachhaltigen Lösungen beitragen. „Ich begrüße ausdrücklich das Engagement für die Klinik. Dies flankieren wir als Land mit unserem Einsatz für eine angemessene Kran­kenhausfinanzierung und ange­messene Rahmenbedingungen auf Bundesebene, insbe­sondere auch für Kliniken im ländlichen Raum. Damit Krankenhäuser dauerhaft bestehen können, müssen sie auskömmlich finanziert sein. Und die qualitativen Anforderungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine sichere Patientenversorgung ermöglichen und zu­gleich erfüllbar sind“, erneuert Gesundheitsministerin Kerstin von der De­cken ihre Forde­rung in Richtung Bund. Der Bund ist ge­mäß Grundgesetz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäu­ser zuständig und verantwortet die Krankenhausreform, deren Umsetzung mit ent­sprechenden Qualitätsvorgaben ansteht.        

Fragen und Antworten zur Situation der Kliniken und zur Krankenhaus­reform  

Ist es nicht ein Ziel der Bundes-Krankenhausreform, Kliniken zusammenzulegen und Angebote zu konzentrieren?  
Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sind angesichts der strukturellen Herausfor­derungen im Gesundheitswesen unausweichlich. In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Anteil an Personen, die medizinische Leistungen benötigen, und es stehen weni­ger Fachkräfte zur Verfügung, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem ist die Quali­tät der medizinischen Versorgung innerhalb der vergangenen Jahre - zu Recht - verstärkt in den Fokus gerückt. Zusammenfassend bedeutet das, dass es in den kommenden Jah­ren insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu einer Angebotsverschiebung zuguns­ten größerer Zentren kommen wird, die die Expertise, die Fachkräfte und die Ausstattung haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Allerdings setzen sich die Länder auch weiterhin dafür ein, dass auch in den Regionen, in denen keine Zentren angesiedelt sind, eine gute medizinische Grund- und Notfallversorgung gesichert ist. Hier­zu fordert Schleswig-Holstein beispielsweise mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Kran­kenhausreform im Zuge der derzeit in Arbeit befindlichen Anpassungen der Reform.  

Rettet“ die Krankenhausreform die Krankenhäuser vor einer Insolvenz? Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht genau absehbar und vor allem werden sie erst mittelfristig Wirkung entfalten. Wer bis dahin Kranken­häuser „retten“ will, muss dafür sorgen, dass sie auskömmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund regeln, der für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz) zuständig ist. Der Bund muss daher seiner Verant­wortung für die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden, wie von den Ländern wieder­holt gefordert wurde. Er muss dafür Sorge tragen, dass eine Unterfinanzie­rung der Betriebskosten der Krankenhäuser verhindert wird .  

Können die Länder die Insolvenzen der Krankenhäuser durch Investitionen aufhal­ten? Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begründet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Die Gründe, warum Krankenhäuser Insolvenz an­melden, liegen vor allem in erhöhten Betriebsausgaben beispielsweise aufgrund von Tarif­steigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. Die Be­triebskostenfinanzierung ist wie mitgeteilt bundesgesetzlich geregelt.  

Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein „Veto“ einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schließen oder Kliniken verkauft werden? Nach dem geltenden Recht ist das nicht möglich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Ver­sorgungsaufträge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten – anders als in Ländern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Großbritannien, das jedoch mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wirken die Akteure, zu denen die Länder und Kommunen gehören, auf eine Sicherstellung der Versorgung hin.  

Welche Rolle spielt die Krankenhausreform des Bundes in der Geburtshil­fe? Nach den ursprünglichen Reformvorschlägen des Bundes sollte es in der Geburtshilfe kei­ne Leistungseinheit des sogenannten Level 4 in der bisherigen Form mehr geben. Schles­wig-Holstein hatte sich jedoch gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich dafür einge­setzt, dass dieser Teil der Reform nicht zur Anwendung kam. Das KHVVG sieht - mit entsprechenden Anforderungen - eine Leis­tungsgruppe „Geburten“ vor, die dem sogenannten Level 4 gleichsteht. Derzeit läuft die vorbereitende Phase zur Umsetzung der Zuweisung der Leistungsgruppen. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird nicht jedes Krankenhaus jede beantragte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen können. Ab dem ersten Quartal 2026 steigt das Ministerium in den Austausch mit den Krankenhausträgern einer Versorgungsregion ein, um gemeinsam zu klären, wie die Versorgung auf Basis der Vorgaben der Krankenhausreform strukturiert werden kann.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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