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Schleswig-Holstein setzt sich auf Gesundheitsministerkonferenz für Verbesserungen beim Umgang mit psychisch kranken Menschen, für eine Verbesserung der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements im Gesundheitswesen, für die Weiterentwicklung des ÖGD und für die Intensivierung der Prävention im Gesundheitswesen ein

Letzte Aktualisierung: 13.06.2025

WEIMAR. Die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz der Länder ist heute (12.06.) in Weimar zu Ende gegangen. Die GMK hat zwei Anträge beschlossen, die unter anderem von Schleswig-Holstein eingebracht wurden und sich mit Verbesserungen beim Umgang mit psychisch erkrankten Menschen auch vor dem Hintergrund möglicher Straftaten befassen.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Schleswig-Holstein hat die Beschlüsse zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen unterstützt, weil die Beteiligten auf dieser Grundlage verstärkt in den Austausch treten und strukturelle Verbesserungen herbeiführen können. Wir werden außerdem aktiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die zivile Verteidigung und das Krisenmanagement im Gesundheitswesen mitarbeiten. Darüber hinaus haben wir uns mit Nachdruck für die Weiterentwicklung des ÖGD und den Ausbau präventiver Gesundheitsangebote eingesetzt.“

Konkret hat die GMK im Hinblick auf die Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen beschlossen, dass die Gesundheitsministerien der Länder Fragen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der psychisch erkrankten Menschen klären. Dies umfasst unter anderem die Prüfung eines erweiterten Austausches von Gesundheitsdaten. Auch hat sich die GMK für eine stärkere sektorenübergreifende Vernetzung von Versorgungs- und Behandlungsangeboten für psychisch erkrankte Menschen ausgesprochen. Die GMK hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Länder in bundespolitische Diskussionen einzubeziehen, die die Erkennung entsprechender Risikopotentiale zum Gegenstand haben. Darüber hinaus bittet die GMK die Justizministerkonferenz, eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes einzurichten, die Vorschläge zur Erweiterung des Maßregelsanktionssystems bei schuldunfähigen bzw. vermindert schuldfähigen Straftäterinnen und Straftätern erarbeiten soll.

Die GMK hat des Weiteren beschlossen, dass sich die Länder aktiv an der Weiterentwicklung der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements im Gesundheitswesen beteiligen. Hierzu werden begleitend zu dem auf Bundesebene in Erarbeitung befindlichen Gesundheitssicherstellungsgesetz ein Arbeitsprozess auf Länderebene gestartet und der Austausch mit dem Bund fortgesetzt. Dabei sollen auch weitere potentiell kritische Schadensereignisse bzw. Gefahren für die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen identifiziert und konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Auch zur Zukunft des ÖGD-Paktes hat die GMK einen Beschluss gefasst. In diesem fordert sie den Bund auf, zeitnah Gespräche zur Ausgestaltung des Paktes aufzunehmen, die mit einer verbindlichen finanziellen Beteiligung des Bundes verbunden sein sollen. In einem Leitantrag hat die GMK bekräftigt, dass Prävention und Gesundheitsförderung intensiviert und ausgebaut werden sollen.

Die Beschlüsse werden veröffentlicht unter Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

 

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