KIEL. Das Gesundheitsministerium hat heute (6.3.) die Abgeordneten des Sozialausschusses zur Erprobung der neuen Bestattungsart „Reerdigung“ in Schleswig-Holstein informiert. Der Zersetzungsprozess eines verstorbenen Menschen findet dabei in einer Art geschlossenem oberirdischem Sarg („Kokon“) deutlich schneller statt als bei einer herkömmlichen Erdbestattung. Die Erprobung erfolgt auf rechtlicher Basis einer entsprechenden Regelung im Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein. Wissenschaftler der Rechtsmedizin der Universität Leipzig begutachten das Verfahren während der Erprobungsphase.
Aus dem ersten Halbjahresbericht des Anbieters geht hervor, dass nach der Zulassung Mitte 2024 bis zum 15. Januar 2025 mit 7 betriebenen sogenannten Kokons 13 „Reerdigungen“ abgeschlossen wurden. Nach bisherigem Kenntnisstand werden dabei positive Ergebnisse erzielt und erforderliche Vorgaben des Ministeriums eingehalten.
Die Standorte für das Verfahren sind Kiel und Mölln. In Bad Segeberg erfolgt eine Vor- und Nachbereitung. Der Betreiber nutzt dort ein Gebäude und – anders als ursprünglich vorgesehen – eine Mahlanlage außerhalb des Gebäudes in einem Container. Seitens des Ministeriums bestehen nach einer Prüfung vor Ort, entsprechender Geräuschmessungen durch das Landesamt für Umwelt sowie einer erfolgten Prüfung des Gesundheitsamtes des Kreises Segeberg grundsätzlich keine Einwände zu dieser Änderung. Details werden noch unter Einbeziehung der Baubehörde geklärt. Mit dem Landesamt für Umwelt erfolgt zudem noch eine abschließende Abstimmung zu einem umfassenderen Konzept zu weiteren Messungen zum Immissionsschutz.
Einer Fortsetzung der zunächst auf zwei Jahre befristeten Erprobung steht nach bisheriger Einschätzung des Ministeriums nichts entgegen.
Hintergrund zur ersten Pilotphase siehe Medieninfo vom 15.11.2023:
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