KIEL. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein erinnern heute (17.10.) gemeinsam daran, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und sich nach Rücksprache mit der Hausarztpraxis impfen zu lassen.
Grippe-Impfungen werden in vielen Hausarztpraxen, von Betriebsärztinnen und -ärzten, Kinderarztpraxen oder auch beispielsweise in Frauenarztpraxen durchgeführt. „Die Grippeschutzimpfung und die Impfung gegen das Coronavirus sind weiterhin wichtige Maßnahmen, um sich selbst wirksam vor schweren und schwersten Krankheitsverläufen zu schützen. Alle Menschen, für die eine Impfempfehlung gilt, sollten dies mit ihrer Hausärztin oder Hausarzt besprechen“ so Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken.
„Wir befinden uns inzwischen in einer endemischen Lage. Die Covid-Schutzimpfung gehört in diesem Sinne zu dem üblichen Leistungsumfang der niedergelassenen Ärzte. Sofern eine medizinische Indikation nach einem ausführlichen Beratungsgespräch vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine individuelle Durchführung dieser Impfung erfüllt
“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach.
Informationen zum Impfen werden auch unter www.kvsh.de veröffentlicht. Zur Sicherung der Impfbereitschaft für die Ärzte ist wichtig: Für die impfenden Ärzte gilt, dass sie von Regressansprüchen wegen Verwurfs von nicht genutzten Impfstoffdosen befreit sind.
Empfehlungen für die Erkältungszeit:
- ab sofort gegen saisonale Grippe impfen lassen, wenn empfohlen
- gegen Corona impfen lassen, wenn empfohlen und die Voraussetzungen vorliegen
- Wenn in der eigenen Hausarztpraxis aktuell nicht geimpft wird: Mit der Ärztesuche der KVSH nach Praxen suchen, die Impfungen anbieten: https://arztsuche.kvsh.de/
- Auch einige Apotheken bieten Corona- und Grippeschutzimpfungen an. Informieren darüber können Sie sich beispielsweise hier: https://www.apoguide.de/apothekensuche (Einträge werden von den Apotheken selbst gepflegt)
- Bei Krankheit: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“ solange, bis Akutsymptome abgeklungen sind – in der Regel 3-5 Tage
- telefonischer Kontakt zur Hausarztpraxis bei Bedarf
- außerhalb der Sprechzeiten, falls nötig, ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 nutzen
- allgemeine Hygienemaßnahmen beachten: z.B. Hände waschen, Berührungen im Gesicht vermeiden
Für wen ist Grippe- und Corona-Impfung empfohlen?
- Gegen Grippe empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Impfung unter anderem für Schwangere, Menschen über 60, medizinisches Personal, Menschen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben, oder Personen mit Grunderkrankungen, darunter auch Kinder. Auch für gesunde Kinder und Jugendliche kann eine Grippe-Impfung sinnvoll sein, da sie in Kita und Schule viel Kontakt mit anderen haben.
- Eine Grippeimpfung kann am selben Termin wie die Impfung gegen SARS-CoV-2 („Coronavirus“) Die STIKO empfiehlt bei der Impfung gegen das Coronavirus eine Auffrischungsimpfung für bestimmte Personengruppen, darunter beispielsweise Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen sowie medizinisches und pflegendes Personal. Die jährliche Auffrischungsimpfung sollte mindestens 12 Monate nach der letzten Impfung oder Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgen. Der variantenangepasste Impfstoff ist in vielen teilnehmenden Praxen verfügbar. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ab.
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