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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Weiteres Corona-bedingtes Freisemester im Studium der Rechtswissenschaften

Letzte Aktualisierung: 04.03.2022

KIEL. In Schleswig-Holstein kann auch im Wintersemester 2021/22 eingeschriebenen Jurastudierenden auf Antrag beim Justizprüfungsamt (JPA) ein Corona-bedingtes Freisemester gewährt werden. Der entsprechende Erlass des Justizministeriums wurde jetzt dem JPA zugeleitet und der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel zur Kenntnis gegeben. „Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Christan-Albrechts-Universität ist weiterhin mit großem Einsatz dabei, den Studierenden ein ordnungsgemäßes und zügiges Studium in Kiel zu gewährleisten. Dazu wird die digitale Lehre unter den schwierigen Rahmenbedingungen vorangetrieben, so werden den Studierenden verschiedene Erleichterungen in den Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Teilscheinlösung, Heimarbeit statt Aufsichtsarbeit, AG-Teilnahme online, Nutzung der elektronischen Informationssysteme für Juristen) gewährt“, erläuterte Justizminister Claus Christian Claussen. „Es bleibt aber auch - wie in den vergangenen Semestern - erklärtes Ziel, den Jurastudierenden der CAU eine möglichst große Chancengleichheit einzuräumen, auch im Vergleich zu Studierenden anderer juristischer Fakultäten. Deshalb wird auch in diesem Semester den Jurastudierenden in Schleswig-Holstein ein Corona-bedingtes Freisemester zugestanden, wie es bereits die Mehrheit der anderen Bundesländer beschlossen hat oder dies in Kürze tun wird.“

Die Regelung ermöglicht den Studierenden die Verschiebung der Freiversuchsmöglich-keiten um ein weiteres Semester. Für den Freiversuch melden sich die Studierenden in der Regel bis zum Abschluss des 7. bzw. 8. Fachsemesters nach absolvierter Schwer-punktbereichsprüfung zur staatlichen Prüfung an. Der Freiversuch ermöglicht es den Studierenden, an der staatlichen Pflichtfachprüfung ein weiteres Mal teilzunehmen, ohne dass die Ergebnisse des ersten Versuches gewertet werden. Damit die Anstrengungen der Fakultät und der Studierenden im laufenden Semester nicht ins Leere laufen, werden Leistungsnachweise, die im Wintersemester 2021/22 erbracht werden, auch bei Beantragung des Freisemesters anerkannt.

 

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