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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Coronabedingtes Freisemester / Anrechnung auf die Freiversuchsfristen

Letzte Aktualisierung: 15.01.2021

KIEL. Das Justizministerium hat entschieden, auch das Wintersemester 2020/21 als „Corona-Freisemester“ anzuerkennen. Damit wird auf die weiterhin bestehenden Corona- bedingten Einschränkungen für die an der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel eingeschriebenen Jurastudierenden reagiert. Bereits für das Sommersemester 2020 kann den Jurastudierenden auf Antrag beim Justizprüfungsamt ein Corona-bedingtes Freisemester gewährt werden. Der Erlass, der die Anrechnung des Wintersemesters 2020/21 als Corona-bedingtes Freisemester ermöglicht, ist in Vorbereitung. „Die Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christan-Albrechts-Universität hat bisher großen Einsatz gezeigt und die digitale Lehre unter den schwierigen Rahmenbedingungen vorangetrieben“, erklärte Justizminister Claus Christian Claussen heute (15. Januar). „Es wird alles dafür getan, ein ordnungsgemäßes und weiterhin zügiges Studium in Kiel zu gewährleisten. Wie im Frühjahr ist es auch jetzt erklärtes Ziel, den Jurastudierenden der CAU eine möglichst große Chancengleichheit einzuräumen. Um diese sicherzustellen, war ihnen ein weiteres Corona-bedingtes Freisemester zuzugestehen. Damit befindet sich Schleswig-Holstein mit anderen Bundesländern auf einer einheitlichen Linie.“

Die Regelung ermöglicht den Studierenden die Verschiebung der Freiversuchsmöglichkeiten um ein weiteres Semester. Für den Freiversuch melden sich die Studierenden in der Regel bis zum Abschluss des 7. bzw. 8. Fachsemesters nach absolvierter Schwerpunktbereichsprüfung zur staatlichen Prüfung an. Der Freiversuch ermöglicht es den Studierenden, an der staatlichen Pflichtfachprüfung ein weiteres Mal teilzunehmen, ohne dass die Ergebnisse des ersten Versuches gewertet werden. Damit die Anstrengungen der Fakultät und der Studierenden im laufenden Semester nicht ins Leere laufen, werden Leistungsnachweise, die im Wintersemester 2020/21 erbracht werden, auch bei Beantragung des Freisemesters anerkannt. Damit wird an die Regelung aus dem Frühjahr 2020 angeknüpft.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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