KIEL. Ab heute (4. November 2020) kann Akteneinsicht für alle elektronischen Akten der Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein online über das bundesweite Akteneinsichtsportal gewährt werden. Schleswig-Holstein ist damit das zweite Land, dass diese Möglichkeit anbietet. Soweit Akteneinsicht gewährt wird, erhält der Antragsteller von den Gerichten die entsprechenden Zugangsdaten. Die in dem jeweiligen Anschreiben angegebenen Zugangsdaten sind für 30 Tage gültig. Ebenso lange wird die jeweilige Akte über das Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhaltes erfolgt während des Bereitstellungszeitraumes nicht. Vielmehr hat die Akte den Stand des jeweiligen Bereitstellungszeitpunktes. Justizminister Claus Christian Claussen sagte: „Mit der Anbindung der schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichte an das bundesweite Akteneinsichtsportal wird die Digitalisierung der schleswig-holsteinischen Justiz weiter vorangetrieben und die Möglichkeit der Akteneinsicht einfach und zeitgemäß ausgestaltet. Schleswig-Holstein ist erneut Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz
.“
Hintergrund
Die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein führen seit 2019 sämtliche Verfahrensakten elektronisch. Seit Januar 2020 sind Rechtsanwälte, Behörden und sonstige sogenannte professionelle Einreicher verpflichtet, bei den schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichten Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen. Schleswig-Holstein hat als bislang einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die verpflichtende elektronische Einreichung vorzuziehen. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen tritt diese Verpflichtung zum 1. Januar 2022 in Kraft. Auch die übrigen Bereiche der schleswig-holsteinischen Justiz werden in naher Zukunft auf die elektronische Aktenführung umgestellt.
Das bundesweite Akteneinsichtsportal finden Sie unter https://www.akteneinsichtsportal.de
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