KIEL/BERLIN. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder kommen am kommenden Donnerstag (7. November) in Berlin zu ihrer Herbstkonferenz zusammen. Die diesjährige JuMiKo-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack, wird ihre Amtskolleginnen und -kollegen in der Landesvertretung Schleswig-Holstein begrüßen. „Ich freue mich auf einen intensiven, konstruktiven Austausch. Wir haben wichtige justizpolitische Themen auf der Tagesordnung.“
Auf Antrag Schleswig-Holsteins geht es unter anderem um die Themen:
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen
Nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Justizministerin wird das Prozessrecht
(§ 53 ZPO) dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen nicht gerecht. Er regelt das Innenverhältnis eines betreuten Menschen und seines Betreuers in Verfahren. Bislang wird ein betreuter Mensch pauschal und ohne Ansehung der Person als prozessunfähig behandelt, wenn der rechtliche Betreuer einen Prozess an sich zieht. Hier sieht die Justizministerin Schleswig-Holsteins dringenden Reformbedarf und schlägt eine Änderung zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen vor, damit betreute Menschen ihre Wünsche und Angelegenheiten auch vor Gericht selbst vertreten können.
Künftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie
Derzeit tragen der Bund und die Länder jeweils die Hälfte der Kosten der Deutschen Richterakademie. Der Bundesrechnungshof und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, dies zu überprüfen und den Bundesanteil abzusenken. Die schleswig-holsteinische Justizministerin tritt dafür ein, den hälftigen Bundesanteil an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie beizubehalten. Eine Absenkung würde die Ziele des erst kürzlich vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat konterkarieren. Dort wurde nicht nur vereinbart, dass die Länder 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen sollen. Zugleich haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam mit der Bundeskanzlerin festgelegt, dass allen in der und für die Justiz arbeitenden Personen weitere Möglichkeiten zur Fortbildung eröffnet werden sollen. Die Deutsche Richterakademie spielt eine wesentliche Rolle in der Diskussion um eine Qualitätssicherung in der Rechtspflege und damit auch bei der Stärkung der Akzeptanz des Rechtsstaats in der Bevölkerung. Daher hat auch der Bund, der ohnehin für weite Teile der Gesetzgebung sowie die Rechtspflege in letzter Instanz zuständig ist, ein gesamtstaatliches Interesse an einer qualitativ hochwertigen, bundesweiten Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Diesem besonderen, überschießenden Interesse des Bundes trägt die hälftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie Rechnung.
Finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug. Sie soll u.a. auf mögliche Missstände in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und psychiatrischen Kliniken aufmerksam machen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Um diese wichtige Aufgabe im Dienste von Menschen in freiheitsentziehenden Einrichtungen auch zukünftig in bewährter Form erfüllen zu können, strebt die JuMiKo eine bessere finanzielle Ausstattung an. Zuletzt wurde das Budget sie zum 1. Januar 2015 auf 540.000 Euro erhöht. Vorgeschlagen wird nun eine Erhöhung um weitere 100.000 € im Jahr.
Des Weiteren wird sich die JuMiKo u.a. mit der Vernetzung von Kraftfahrzeugen beschäftigen. Hier geht es um die Frage, wie und inwieweit die großen Datenmengen, die von fahrzeuggebundenen IT-Systemen erzeugt werden, Erkenntnismöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden bieten können. Zum Thema Hate Speech wird die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle auf Bundesebene diskutiert, die Opfer von Hasskommentaren über ihre Rechte informiert und ihnen praktische Hilfe anbietet. Diskutiert werden außerdem ein verbesserter Opferschutz durch Erweiterung der Psychosozialen Prozessbegleitung oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.
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