Sehr geehrte Präsidentin/Sehr geehrter Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ein übermäßiger Zuckerkonsum ist insbesondere für Kinder und Jugendliche ungesund – und das in vielerlei Hinsicht. Zwar haben deutsche Studien ergeben, dass der Zuckerkonsum in den letzten Jahren gesunken ist. Doch Kinder und Jugendliche konsumieren immer noch viel mehr Zucker, als die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt.
Laut Robert Koch-Institut trinkt etwa ein Fünftel von ihnen mindestens einmal pro Tag zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Einer von sechs Heranwachsenden trinkt ein- bis dreimal täglich zuckerhaltige Getränke. Jungen tun dies häufiger als Mädchen. Die Konsumhäufigkeit steigt mit zunehmendem Alter.
Die gesundheitlichen Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums sind belastend. Sie schränken die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen ein. Diesen individuellen und gesellschaftlichen Belastungen können wir mit den richtigen Mitteln wirksam begegnen. Ein geeignetes Instrument ist eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe.
Die Frage der Einführung einer Zuckersteuer bzw. Zuckerabgabe betrifft nicht nur gesundheitliche Fragestellungen, sondern auch weitere Bereiche, wie etwa die Ernährungs- und Verbraucherschutzpolitik oder die Steuer- bzw. Finanzpolitik. In meiner Funktion als Gesundheitsministerin werde ich mich im Folgenden auf die Aspekte beschränken, die den Gesundheitsschutz betreffen.
In Großbritannien hat die Einführung einer Zuckersteuer messbare positive Effekte gezeigt. Um die Steuer zu vermeiden, reduzierten die Hersteller den Zuckergehalt in den Getränken deutlich.
In der Folge hat sich die Zuckeraufnahme aus Softdrinks, insbesondere bei Minderjährigen, halbiert. Auch die absolute tägliche Zuckeraufnahme aus der gesamten Ernährung sank bei Kindern signifikant.
Zudem zeigten sich positive gesundheitliche Effekte. So gab es beispielsweise weniger Krankenhauseinweisungen wegen Zahnextraktionen bei Kindern. Auch eine Verringerung der Fettleibigkeit in bestimmten Altersgruppen war zu beobachten.
Der Trend zu einem geringeren Zuckerkonsum hatte bereits vor der Einführung der Steuer begonnen. In Folge der Ankündigung und Einführung der Steuer beschleunigte er sich jedoch deutlich.
Insgesamt bewirkte die Maßnahme, dass sich das Konsumverhalten positiv veränderte und die Hersteller gesündere Rezepturen auf den Markt brachten. Dies kann Vorbildcharakter für Deutschland haben.
Eingeführt werden müsste eine Zuckersteuer bzw. Zuckerabgabe auf Bundesebene. Auch eine Evaluation und eventuelle Ausweitung wären durch Bundesgesetz zu regeln.
Trotz enger Schnittstellen zu dem im Bundesministerium für Gesundheit verorteten Thema der Prävention und Gesundheitsförderung sind fachlich-inhaltich auch das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betroffen. Diese Schritte müssten daher mehrheits- und ressortübergreifend auf Bundesebene geklärt werden.
Ebenso verhält es sich mit der Verwendung der Mehreinnahmen, die für die Prävention genutzt werden könnten. In diesem Zusammenhang wäre nach steuer- bzw. abgabenrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, ob die Einnahmen als Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtdeckung einem konkreten Zweck zufließen dürften.
Meine Damen und Herren, am Beispiel Großbritanniens sehen wir, dass sich eine derart umfassende Maßnahme lohnt. Sie minimiert die gesundheitlichen Einschränkungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch einen hohen Zuckerkonsum entstehen und zu lebenslangen Problemen führen können.
Im Hinblick darauf sollte die Steuer bzw. Abgabe als wirksamer Baustein in der Gesundheitsförderung betrachtet und vorangetrieben werden.
Vielen Dank!