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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Klinik-Atlas auf Bundesebene fortsetzen und weiterentwickeln

Rede anlässlich der Landtagssitzung am 16. Oktober 2025 zu TOP 15

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin/Sehr geehrter Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

mehr Transparenz über Leistungsangebote und Versorgungsqualität stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Krankenhauslandschaft. Sie trägt zudem zu einer besseren Steuerung der Gesundheitsversorgung bei und kann so einen beachtlichen Mehrwert entfalten.

Doch diese Zwecke verfehlt der Bundes-Klinik-Atlas. Er bleibt ein Instrument mit begrenzter Aussagekraft, das unnötig zusätzliche Ressourcen bindet und die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser weiter fordert.

Es sind eine Reihe an Mängeln, die eine Fortsetzung des Klinik-Atlas zu diesem Zeitpunkt weder sachgerecht noch zielführend machen. Auf drei zentrale Kritikpunkte möchte ich näher eingehen.

So geht erstens aus dem Krankenhaustransparenzgesetz, auf dem der Bundes-Klinik-Atlas fußt, kein wissenschaftlich fundierter Sachzusammenhang zwischen Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung hervor. Schleswig-Holstein hatte auf diesen Umstand bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hingewiesen.

Hinzukommt, dass die angestrebte Zielgröße, nämlich die Qualität der Krankenhausversorgung, bislang nicht legal definiert wurde und dies weder im Rahmen des Reformprozesses noch im Kontext des Gesetzesentwurfs erfolgte.

Die Zielsetzung ist und bleibt unklar, und das Outcome ist nicht quantifizierbar. Und so können wir weder überprüfen, ob das Instrument seine Ziele erreicht, noch die übergeordnete Zielsetzung des Gesetzes validieren.

An dieser fundamentalen Unsicherheit hat sich nichts geändert. Das Instrument steht weiterhin auf einem wackeligen Fundament

Eine weitere Problematik ist die bürokratische Mehrbelastung, die den Krankenhäusern durch den Bundes-Klinik-Atlas aufgebürdet wird.

Die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind bereits dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen. Und diese Informationen sind bereits für alle Anspruchsgruppen detailliert und standortbezogen zugänglich.

Das Transparenzgesetz verpflichtet nun aber die Krankenhäuser zusätzlich, die bereits verfügbaren Informationen für den Klinik-Atlas an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen – allerdings in einem völlig anderen Format und ohne geeignete Schnittstellen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden somit mit einer Masse mehrfach verfügbarer Informationen überflutet. Und diese unnötige Doppelstruktur verursacht jährliche Kosten von ca. 1,5 Millionen Euro.

Der Grundfehler wurde allerdings bereits während des Entstehungsprozesses gemacht und ist daher kaum noch heilbar.

Hätte man es richtig gemacht, wäre erst das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, verabschiedet worden. Auf dieser Basis hätten die Länder ihre Krankenhausplanung gemacht. Und erst dann hätte auf diesem strukturellen und rechtlich starken Fundament ein Transparenzinstrument entwickelt werden können.

Denn erst auf Basis des KHVVG werden die Länder die Zuweisung der Leistungsgruppen vornehmen. Und es sind diese Zuweisungen von Leistungsgruppen, die die notwendige Grundlage für eine sachlich korrekte, vergleichbare und aussagekräftige Darstellung im Bundes-Klinik-Atlas bilden können.

Meine Damen und Herren, der Bundes-Klinik-Atlas leistet nicht das, wofür er konzipiert wurde. Er ist eine teure Doppelstruktur, die keinen Mehrwert bietet. Seine Fortsetzung verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte ergebnisoffene Prüfung ist daher richtig. Sie muss beleuchten, ob und inwiefern die erheblichen Mängel im Bundes-Klinik-Atlas geheilt werden können oder ob es nicht an der Zeit ist, andere Wege zu gehen. Vielen Dank!

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