Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung im Justizvollzug bekämpfen - Laufbahnzweig Justizkrankenpflegedienst einrichten

Rede anlässlich der Landtagssitzung am 24. Juli 2025 zu TOP 17

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Dies ist auch im Medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalten zu spüren. Oftmals kann eine Besetzung freier Stellen nicht zeitnah erfolgen. In der Vergangenheit waren teils mehrmalige Ausschreibungen erforderlich.

Zwar zeigt sich in den letzten Verfahren ein etwas besseres Bild: Nach einer kürzlich veröffentlichten Stellenausschreibung konnten geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Krankenpflege gefunden werden, die ihren Dienst auf den beiden offenen Stellen jeweils zum 01.09. und zum 01.11. diesen Jahres antreten werden.

Trotzdem: Wir wissen, wir haben ein strukturelles Problem. Die Bediensteten im Medizinischen Dienst, werden, sofern sie nicht die Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugdienst absolviert haben, derzeit als Tarifbeschäftigte eingestellt. Zwar setzt der Justizvollzug stets die Vergütung im oberen Bereich des gesetzlich oder tariflich Möglichen an. Aber der finanzielle Anreiz, den private Arbeitgeber bieten können, lässt sich damit nicht beheben.

Zudem ist der Medizinische Dienst einer Justizvollzugsanstalt nur ein fachlich kleiner Bereich. Entwicklungsmöglichkeiten, die Bewerberinnen und Bewerber z.B. in Universitätskliniken haben, fehlen.

Wir wissen daher, wir müssen etwas tun, um auch in Zukunft alle Stellen besetzen zu können. Was haben wir bislang unternommen?

Zum einen wird bereits jetzt interessierten Pflegekräften der zweijährige Vorbereitungsdienst im Allgemeinen Vollzugsdienst angeboten. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach angenommen. Nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ist dann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Zum anderen überarbeiten wir gerade die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen im mittleren Dienst für die Laufbahnzweige Allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und Verwaltungsdienst im Justizvollzug.

Vor allem aber: Um für Pflegekräfte attraktiver zu werden, planen wir im Anschluss, eine Verordnung für den Krankenpflegedienst zu erstellen.

Der geplante Laufbahnzweig Krankenpflegedienst im Justizvollzug unterscheidet sich
dabei maßgeblich von den übrigen Laufbahnzweigen, da es keinen eigenständigen zweijährigen Vorbereitungsdienst geben wird, sondern bereits ausgebildetes Pflegepersonal für den Dienst in Justizvollzugsanstalten qualifiziert wird.

Mit der Einrichtung eines Laufbahnzweigs
Krankenpflegedienst im Justizvollzug soll nicht nur die Attraktivität einer Beschäftigung
im Medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalten gesteigert, sondern vor allem auch bereits eingesetztes Personal stärker gebunden und durch die Verbeamtung Fluktuation vermieden werden.

Dass dieses geplante Vorgehen, welches im Innen- und Rechtsausschuss am 28. Mai 2025 kommuniziert wurde, in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen wurde, freut mich außerordentlich. Lassen Sie uns gemeinsam für einen solchen Laufbahnzweig werben, um möglichst viele Menschen für einen Arbeitsplatz im Justizvollzug zu begeistern.

Vielen Dank!

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Justiz und Gesundheit