Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
auch in Schleswig-Holstein sieht sich die Arzneimittelversorgung mit großen Herausforderungen konfrontiert. Es ist dem besonderen Einsatz der Ärzteschaft, der Apotheken, des Großhandels und der pharmazeutischen Industrie zu verdanken, dass Lieferengpässe bei Arzneimitteln bislang nicht zu gravierenden Problemen in der Gesundheitsversorgung geführt haben. Dafür gilt allen Beteiligten mein ausdrücklicher Dank.
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Die nach wie vor hohe Zahl an Lieferengpässen verdeutlicht allerdings, dass es einer Neuausrichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Arzneimittelversorgung bedarf. Die entsprechenden Kompetenzen sind im Wesentlichen auf Bundesebene verortet. Und wir wissen, dass die Gegenmaßnahmen des Bundes bis zuletzt viel zu kurz gegriffen haben.
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Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang lediglich das ALBVVG, das kaum zu positiven Effekten geführt hat.
In der Gesundheitsministerkonferenz wie auch im Bundesrat haben die Länder wiederholt Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
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Eine Bundesratsinitiative mit Forderungen an den Bund ist ein guter und konsequenter nächster Schritt. Wir können so direkt zu Beginn der Arbeit der neuen Bundesregierung Lösungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung einbringen.
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Es gibt Maßnahmen, die der Bund direkt umsetzen kann.
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Eine davon ist die Zwischenevaluation des soeben erwähnten ALBVVG. Prüfenswert erscheint vor allem eine Ausweitung des Frühwarnsystems für alle zu Lasten der GKV abrechnungsfähigen Arzneimittel .
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Eine weitere Maßnahme ist die Wiederaufnahme des Pharmadialogs – unter Einschluss der Länder.
Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen erarbeiten.
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Unmittelbar regeln sollte der Bund auch eine Stärkung der Apotheken vor Ort. Apotheken geben nicht nur Arzneimittel aus und beraten. Sie können fehlende Arzneimittel auch teilweise selbst herstellen. Mit Sorge beobachten wir, dass die Apothekendichte auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1980er Jahre ist und sich weiter verringert.
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Erreichen lässt sich eine flächendeckende Präsenz von Apotheken vor Ort unter anderem durch eine Erhöhung des packungsbezogenen Apotheken-Fixums. Seit 2004 ist dieses lediglich einmalig um 25 Cent erhöht worden.
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Auch die Beschränkung von Nullretaxationen für Apotheker auf gravierende Fälle würde Apotheken stärken.
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Dazu gehört die Möglichkeit der Ärzteschaft, Informationen zu erhalten, in welchen Apotheken von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel noch verfügbar sind.
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Dazu gehört aber auch die Möglichkeit der Apotheken, in Mangelsituationen – nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt – ein nicht identisches, aber ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben.Wichtig für eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung sind aber auch rechtliche Änderungen für die Kooperation von Ärzteschaft und Apotheken.
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Nicht zuletzt kann und sollte sich der Bund aber auch stärker auf EU-Ebene einbringen. Denn wir müssen die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Europa stärken. Der Bund sollte sich daher weiterhin aktiv in die Novellierung der EU-Arzneimittelgesetzgebung einbringen und auch den jüngsten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu kritischen Arzneimitteln unterstützen - und zugleich die darin vorgesehenen industriepolitischen Instrumente nutzen.
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Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene finden sich einige Maßnahmen: die Erhöhung des Apothekenpackungsfixums auf 9,50 Euro in einem Korridor bis zu 11 Euro für ländliche Apotheken, eine Abschaffung der Nullretaxationen aus formalen Gründen sowie eine Erleicherung der Abgabe und des Austausches von Arzneimitteln.
Der Weg zu einer verbesserten Arzneimittelversorgung ist also eingeschlagen worden, meine Damen und Herren. Aber das bedeutet nicht, dass eine Bundesratsinitiative dadurch obsolet wäre. Im Gegenteil: Wir können als Land weitere Impulse setzen und so unseren eigenen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung leisten.
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Vielen Dank!