Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin/Sehr geehrter Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) tritt am 01.01.2025 in Kraft. Das war bislang der Stand. Überraschend ist das Gesetz allerdings heute im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 400, S. 1 veröffentlicht worden. Gemäß Art. 7 tritt es am Tag nach seiner Verkündung in Kraft, also morgen.
Die Auswirkungen des Gesetzes können derzeit allerdings noch nicht in vollem Ausmaß benannt werden. Wir müssen warten, bis der Bund die konkretisierenden Rechtsverordnungen erlassen und den erforderlichen Grouper für die Zuordnung von Fällen an die Leistungsgruppen zur Verfügung gestellt hat.
Aus diesem Grund können wir die Folgen des KHVVG bisher nur aus dem Gesetzeswortlaut ableiten. Eine Norm, die Sorgen bereitet, ist die starre Standortdefinition. Sie bedroht geplante Fusionen und Zusammenlegungen von Standorten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus versperrt sie Kooperationen und Verbünden weitestgehend den Weg.
Sie schneidet damit ins Mark der verfassungsrechtlich zuerkannten Krankenhausplanungskompetenz des Landes. Das Regelungskorsett des Bundes schränkt den Gestaltungsspielraum des Landes massiv ein.
Ich möchte zu diesem Zeitpunkt auf kein Haus im Besonderen eingehen, denn, wie bereits erwähnt, fehlen noch ausschlaggebende Konkretisierungen des Bundes, um valide und verlässliche Aussagen zu künftigen Versorgungsaufträgen treffen zu können.
Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass es durch die beschlossene Leistungsgruppensystematik zu Veränderungen in bestehenden Versorgungsaufträgen kommen wird.
Entsprechend den Vorgaben des Bundes sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungsbedarfes in einer Region wird die Krankenhausplanungsbehörde Auswahlentscheidungen treffen müssen.
Die individuellen Rahmenbedingungen des Landes können dabei unter Umständen nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Gefährdung des herausragenden Versorgungsbeitrages der Fachkliniken. Entgegen ihrem fachlichen Zweck sollen sie in Zukunft auch artverwandte Leistungsgruppen erbringen.
Welche dies sind, richtet sich nach Ausrichtung der Fachklinik und wird durch eine angekündigte bundesweite Rechtsverordnung erst im März 2025 bekannt gegeben.
Es besteht die Option, dass diese Leistungsgruppen durch Fachkliniken auch in Kooperation erbracht werden dürfen. Zulässig ist dies jedoch nur, wenn der jeweilige Kooperationspartner die in Frage kommende Leistungsgruppe durchgängig an einem anderen Standort sicherstellen kann, was Kooperationen in der praktischen Umsetzung erschweren dürfte.
Erhebliche Sorgen bereitet weiterhin die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser. Zur dringend notwendigen Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Lage hätte es eine
Reform gebraucht, die mit einer auskömmlichen Übergangsfinanzierung hinterlegt ist.
Die im KHVVG vorgesehen Maßnahmen zur Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes sind allerdings nicht ausreichend, um die Schere zwischen abrechenbaren Erlösen und anfallenden Betriebskosten zu schließen.
Was unternehmen wir als Land, um die Auswirkungen der bundesseitig verordneten Zwangsplanung für die Krankenhauslandschaft abzufedern?
Wir werden alle an der stationären Versorgung beteiligten Akteure umfassend einbinden, um die Leistungsfähigkeit der Häuser zu erhalten und Versorgungsregionen zu stärken.
Diese Einbindung soll auch bei der Erstellung des neuen Krankenhausplans zum Tragen kommen. Die faktenbasierte, wissenschaftliche Grundlage für seine Erstellung werden unsere Versorgungsbedarfsanalysen sein, die demnächst fertiggestellt werden.
Das Land wird sich darüber hinaus verstärkt für eine Weiterentwicklung der ihm obliegenden Investitionsfinanzierung engagieren, um den Bau zukunftsfähiger, flexibler und bedarfsgerechter Krankenhausinfrastrukturen noch besser zu unterstützen. Bereits in diesem Jahr hat die Bautätigkeit im Krankenhausbereich erfreulich zugenommen.
Schließlich werde ich mich als Landesgesundheitsministerin dafür einsetzen, dass eine neue Bundesregierung erforderliche Anpassungen und Konkretisierungen der Regelungen so schnell wie möglich vornimmt, damit die stationäre Versorgung in jedem Land bedarfsgerecht aufrechterhalten werden kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.