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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Landtag: Bericht zu Suiziden und Suizidprävention in Schleswig-Holstein


Rede anlässlich der Landtagssitzung am 24. Januar 2024 zu TOP 52

Letzte Aktualisierung: 24.01.2024

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 

viele dürften jemanden kennen oder haben von jemandem erfahren, der mit Gedanken an Selbstmord kämpft, den Versuch einer Selbsttötung unternommen oder diesen sogar vollendet hat. Suizid und Suizidalität – also Gedanken und Handlungen, den eigenen Tod anzustreben oder diesen als Ergebnis einer Handlung in Kauf zu nehmen – gehen uns alle etwas an. 

Suizide, Suizidversuche oder entsprechende Gedanken sind häufig das Ergebnis einer großen inneren seelischen Not. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass viele Menschen, die einen Suizid begehen, an einer psychischen Erkrankung litten. Aber auch Lebenskrisen, körperliche Erkrankungen, Abhängigkeiten, belastende Lebensereignisse und zahlreiche weitere Umstände können ausschlaggebend sein. Die Ursachen sind häufig komplex. 

Im Jahr 2021 betrug die altersstandardisierte Sterberate durch vorsätzliche Selbsttötung in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Selbstmordrate ist seit Jahren rückläufig: Seit 1998 ist sie beinahe um 1/3 zurückgegangen. 

Auch die Anzahl der bekannt gewordenen Suizidversuche nimmt ab. Allerdings ist insgesamt von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.Die Prävalenz von Suizidalität – also die Häufigkeit von Selbstmordgedanken – ist in Schleswig-Holstein seit 2011 angestiegen. Eine exakte Quantifizierung ist allerdings auch hier schwierig, weil Suizidalität bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen eine Rolle spielt und nicht immer erkannt wird. 

Im Hinblick auf die Verteilung nach Geschlechtern zeigt der Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei), dass in Schleswig-Holstein etwa 2/3 aller vollendeten Suizide auf Männer entfallen, während Frauen bei den Suizidversuchen überrepräsentiert sind. Internationale Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen. 

Grundsätzlich legt der Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) nahe, dass Suizide in jüngeren Altersgruppen häufiger versucht und in älteren Altersgruppen häufiger vollendet werden. Das Durchschnittsalter der Menschen, die sich selbst das Leben nehmen, ist seit 1998 deutlich gestiegen.

Präventionsmaßnahmen sind von großer Bedeutung. Hierzu gehören die Stärkung der psychischen Gesundheit insgesamt, das Vorhalten von Hilfsangeboten und auch die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. 

Es ist wichtig, dass Schleswig-Holstein über breite Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen verfügt. Dazu gehören – neben stationären Einrichtungen – Angebote der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, deren Anzahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Darüber hinaus gibt es niedrigschwellige und kommunal verankerte Hilfesysteme in Einrichtungen der offenen psychischen Hilfen und der ambulanten Suchtkrankenhilfe. Und selbstverständlich erhalten Menschen, die akut suizidgefährdet sind, unmittelbar Hilfe in allen Einrichtungen der medizinischen Regelversorgung.

Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt und Ausbau der offenen psychischen Hilfen und der ambulanten Suchtkrankenhilfe ein. Deshalb haben wir die Fördersumme im neuen Rahmenstrukturvertrag soziale Hilfen, über den diese Angebote bis 2028 gefördert werden, um 20 Prozent auf jährlich rund 4,1 Millionen Euro erhöht. 

Nicht zuletzt gibt es neben Selbsthilfegruppen auch Projekte wie etwa Lifeline des Vereins Lichtblick Flensburg e.V.: Es macht Kindern und Jugendlichen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr ein Präventions- und Beratungsangebot. Auch bei diesem Projekt hat das Land seine Förderung im vergangenen Jahr deutlich erhöht, damit es sein Angebot räumlich erweitern kann.

Meine Damen und Herren:

Der Bericht bietet eine gute Grundlage für eine erweiterte und tiefgehende Beschäftigung mit einzelnen Aspekten. Zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung in Schleswig-Holstein wird mein Haus voraussichtlich noch in diesem Jahr einen weiteren Bericht vorlegen. Das unterstreicht, welch hoher Stellenwert diese Themen für die Landesregierung haben. Vielen Dank.

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