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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Stärkung von Minderheitensprachen im Bundesrat beschlossen

Nach einem einstimmigen Beschluss im Bundesrat fordern die Länder die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Änderungen der Markenrechtsverordnung einzusetzen.

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026

Außenansicht des Bundesrats, im Vordergrund steht ein gutes Dutzend Blumenkübel mit lila- und rosafarbenen Hortensien.
Im Bundesrat wurde heute einstimmig der Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein beschlossen.

In der EU-Markenrechtsverordnung dürfen Begriffe, die von vielen Menschen genutzt werden, nicht markenrechtlich geschützt werden. Das Problem: Begriffe aus Minderheitensprachen werden nicht von einer Mehrheit genutzt und sind daher nicht durch die Verordnung abgedeckt. Ein Beispiel: Der US-amerikanische Spirituosenhersteller trug die friesische Bezeichnung „Öömrang“ – von der Insel Amrum stammend – als Marke ein. Danach konnten lokale Betriebe den Begriff nur eingeschränkt verwenden.

Entschließungsantrag einstimmig beschlossen

Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat der Bundesrat nun einstimmig einen gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Sachsen gestellten Entschließungsantrag zur Stärkung von Minderheitensprachen gefasst. „Mit dem heute gefassten Entschließungsantrag gehen wir einen entscheidenden Schritt, dass Regional- und Minderheitensprachen auf die gleiche Stufe wie alle anerkannten Amtssprachen in der EU gestellt werden. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Ergänzung des Artikels 7 der EU-Markenrechtsverordnung einzusetzen, um die bestehende Benachteiligung der Regional- und Minderheitensprachen in der Anwendung des Markenrechts zu beenden“, sagte der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen.

Teil der kulturellen Identität

Der bestehende Rahmen schütze wirtschaftliche Interessen mehr als die sprachliche Vielfalt. Insbesondere bei der kommerziellen Nutzung von Wendungen und Begriffen komme es zu Rechtsunsicherheiten. „Besonders kritisch ist, dass sich Dritte Rechte an Wörtern sichern, die Teil der kulturellen Identität einer Minderheit oder Volksgruppe sind“, sagte Callsen.

Bundesregierung muss handeln

„Eine entsprechende Präzisierung im EU-Markenrecht ist daher für die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dringend notwendig“, forderte der Minderheitenbeauftragte. „Die Bundesregierung muss nun zügig eine Initiative einleiten, um die EU-Markenrechtsverordnung um eine Formulierung in Absatz 2 zu erweitern, in welcher die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen ausdrücklich genannt werden.“ 

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