Private Altersvorsorge, Entlastungsprämie für Beschäftigte und Integrationskurse – über mehr als 80 Tagesordnungspunkte haben die Länder im Bundesrat abgestimmt. Auch Schleswig-Holstein hat sich mit einer Entschließung zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen eingebracht.
Wem gehört eigentlich Sprache – und wie schützen wir sie? Diese Frage haben Schleswig-Holstein und weitere Länder am Freitag im Bundesrat in Berlin gestellt. In einem Antrag forderten sie eine gemeinsame Initiative der Länder gegenüber dem Bund zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht.
Sprache als Allgemeingut
"Sprache ist ein Allgemeingut", begründete Ministerpräsident Daniel Günther den Antrag. "Sie gehört uns allen." Aus diesem Grund dürfen laut Artikel 7 der EU-Markenverordnung beschreibende oder allgemein gebräuchliche Ausdrücke oder Redewendungen markenrechtlich nicht geschützt werden. Für die Minderheiten in Europa sehe die Realität allerdings anders aus, betonte der Regierungschef. Im Markenrecht werde lediglich geprüft, ob ein Begriff von einem erheblichen Teil der angesprochenen Öffentlichkeit verstanden werde.
Strukturelles Problem für Minderheiten
Bei Regional- und Minderheitensprachen führe das zu einem strukturellen Problem, sagte der Ministerpräsident. "Kleine Sprechergruppen werden als 'nicht signifikant' bewertet. Ihre Begriffe gelten deshalb nicht als beschreibend. Und damit wird eine Eintragung als geschützte Marke doch möglich." Einzelne Fälle gebe es in Schleswig-Holstein bei der friesischen Minderheit, berichtete der Regierungschef. So habe beispielsweise ein US-amerikanischer Spirituosenhersteller die friesische Bezeichnung "Öömrang" als Marke eingetragen. Daraufhin konnten lokale Betriebe den Begriff nur eingeschränkt nutzen.
Dezentrale Bewertung
Die EU sei zwar formal für die Umsetzung des Rechts zuständig, die Mitgliedsstaaten würden dieses aber dezentral anwenden, sagte Günther. Das führe zu unterschiedlichen Bewertungen gleicher Sachverhalte – beispielsweise aufgrund von mangelnder Sprachkenntnisse bei Behörden. "Für die Regional- und Minderheitensprachen in Europa bedeutet das eine Diskrepanz zwischen Norm und Anwendung im EU-Markenrecht", betonte er. "Oder anderes gesagt: Große Sprachen sind geschützt. Kleine Sprachen sind es faktisch nicht."
Aufforderung an die Bundesregierung
Mit dem Antrag wolle das Land die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, Artikel 7 des EU-Markenrechts zu ergänzen, betonte Günther. In dem neuen Passus sollen die von der "Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" geschützten Sprachen dann explizit genannt werden. In Deutschland sind das neben Friesisch auch Niederdeutsch, Dänisch, Romanes sowie Sorbisch.
Lücken im EU-Recht schließen
"Diese Initiative adressiert eine strukturelle Lücke im EU-Recht", hob der Ministerpräsident hervor. Der aktuelle rechtliche Rahmen schütze die wirtschaftlichen Interessen mehr als die sprachliche Vielfalt. Eine Präzisierung zugunsten von Regional- und Minderheitensprachen sei daher notwendig für die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger in der EU. "Wir wollen, dass eine vermeintliche Selbstverständlichkeit für alle Menschen in Deutschland und in der Europäischen Union auch tatsächlich selbstverständlich ist."
Weiteres Vorgehen
Der Antrag wird nun in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten.
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