Schleswig-Holstein hat im Bundesrat eine Initiative zum besseren Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingebracht. Damit fordert das Land bundesweit eine Zuckersteuer und Altersgrenze beim Verkauf von Energy-Drinks.
Krankenhausversorgung, Energiewende und Spritpreise: In der 1063. Sitzung des Bundesrats haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder über zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag abgestimmt. Auch mehrere Gesetzesinitiativen aus den Bundesländern standen auf der Tagesordnung, darunter zwei Vorstöße aus Schleswig-Holstein.
Vor dem Plenum stellte Ministerpräsident Daniel Günther eine Initiative zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor. Damit fordert er den Bund auf, vermeidbare Gesundheitsrisiken für junge Menschen zu minimieren.
Konsum als Gesundheitsrisiko
"Wir sprechen heute über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen wirksam vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken schützen können", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Berlin. "Schleswig-Holstein bringt dazu eine Initiative ein, die zwei Schritte verbindet." So fordere das Land, den Zuckergehalt in stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken zu senken. Wissenschaft und Medizin würden schon seit Langem davor warnen, dass übermäßiger Zuckerkonsum ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellt. Seit Jahren nehmen deshalb auch ernährungsbedingte Erkrankungen wie Karies, Übergewicht im Kindesalter oder frühe Stoffwechselstörungen zu.
Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke
"Diese Entwicklungen sind häufig vermeidbar", betonte Günther. "Und sie verursachen zugleich enorme Folgekosten für das Gesundheitswesen und die öffentlichen Haushalte." Deshalb sei es aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, eine Zuckersteuer einzuführen. Dadurch hätten Herstellerinnen und Herstellern einen Anreiz, ihre Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt spürbar zu senken. "Genau darin liegt die Stärke dieses Instruments. Es setzt nicht erst beim Kaufverhalten, sondern schon beim Produkt selbst an." Die dadurch entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet in die Prävention und Gesundheitsaufklärung für junge Menschen fließen.
Altersbegrenzung bei Energy-Drinks
Vor allem Energy-Drinks seien gesundheitlich bedenklich, da sie keine gewöhnlichen Erfrischungsgetränke seien, betonte Günther. Energy-Drinks enthalten oft hohe Mengen an Koffein, viel Zucker und weitere stimulierende Stoffe – aktuell sind sie dennoch frei verfügbar und sprechen besonders junge Menschen an. Deshalb fordere das Land mit seiner Initiative auch eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energy-Drinks.
Schutz junger Menschen
Der positive Zuspruch der Bevölkerung sowie die Studienlage bekräftigten die Bedeutung des schleswig-holsteinischen Vorstoßes: "Mit unserer Initiative schlagen wir einen ausgewogenen und praktikablen Weg vor. Einen Weg, der auf wirksame Anreize setzt und den Schutz junger Menschen in den Mittelpunkt stellt", sagte Günther. "Krankheiten zu verhindern lohnt sich – für jeden einzelnen wie auch für uns als Gemeinwesen."
Weitere Initiative zur Energiewende
Neben der Entschließung zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen brachte das Land eine weitere Initiative ein. Diese zielt darauf ab, das Netzanschlussverfahren bundesweit zu reformieren. Im Rahmen dieses Verfahrens prüfen Netzbetreiberinnen und -betreiber, ob und wie Stromerzeugungsanlagen, zum Beispiel Windkraft- oder Solaranlagen, sicher an das Stromnetz angeschlossen werden können. Mit dem Vorstoß fordert das Land den Bund nun auf, neue Regeln zu entwickeln. Diese sollen insbesondere den Regionen zugutekommen, in denen erneuerbare Energien stark ausgebaut sind, damit alle Länder die erzeugten Überschüsse effizient nutzen und verteilen können.
Bund muss tätig werden
Die Anträge wurden nun in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. In einer späteren Sitzung stimmt der Bundesrat dann darüber ab, ob er die Entschließungen fasst.
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