Die Verwaltung in Schleswig-Holstein soll schneller, einfacher und moderner werden – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen und für die Beschäftigten selbst. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet ein Gesetz zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Den Entwurf hat die Landesregierung auf Initiative von Digitalisierungsminister Dirk Schrödter heutein den Landtag eingebracht.
Den weiteren rechtlichen Rahmen schaffen
"Eine zukunfts- und leistungsfähige digitale Verwaltung, die sich an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger orientiert, entscheidet über das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit unserer Demokratie. Und sie entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Unternehmen brauchen schnelle Genehmigungen und effiziente Verfahren, um beispielsweise schnell zu gründen oder sich anzusiedeln", sagte Minister Schrödter. "Wir haben die technischen Voraussetzungen auf den Weg gebracht. Jetzt wollen wir im Sinne unserer Digitalstrategie auch den weiteren rechtlichen Rahmen schaffen – das Gesetz bildet dafür einen wichtigen Meilenstein."
Das Ziel sind vollständig digitale Verwaltungsverfahren
Zwei zentrale Säulen tragen denGesetzentwurf, das Digital-Only- und das Once-Only-Prinzip. Das Ziel sind vollständig digitale Verwaltungsverfahren und Prozessketten – von der Antragstellung bis zur Entscheidung, ohne Medienbrüche. "Dafür brauchen wir bereits am Eingang zur Verwaltung elektronisch weiterverarbeitbare Daten. Mit unserem Datendoppelerhebungsverbot, den Regelungen zur Automation von Verwaltungsprozessen und der Pflicht zur elektronischen Registerführung füllen wir unsere Prinzipien mit Leben und stelleneinen modernen und sicheren Datenaustausch zwischen den einzelnen Behördensicher", sagte Schrödter."Mit der Umsetzung der technischen und rechtlichen Grundlagen reduzieren wir Bürokratie, sparen Zeit und erleichtern Verfahren für Bürgerinnen, Bürger und für Unternehmen. Dabei gehen wir bewusst Schritt für Schritt vor."
Mit Assistenzangeboten digitale Teilhabe ermöglichen
Verwaltungsleistungen sollen künftig ausschließlichüber das digitale Servicekonto in Anspruch genommen werden. Schrödter betonte: "Das Gesetz verbindet konsequente Digitalisierung mit einem klaren Versprechen: Wir lassen niemanden zurück. Für Menschen, die den digitalen Zugang nicht allein nutzen können, schaffen wir gezielte Unterstützungsangebote. Wichtig ist uns ein niedrigschwelliger Zugang, um digitale Teilhabe zu ermöglichen: Unterstützung soll dort erfolgen, wo Menschen ohnehin sind – in Rathäusern, Bibliotheken, digitalen Knotenpunkten, an Serviceterminals oder mobil."
Sogenannte Verwaltungsassistenzen werden bei der Einrichtung eines Servicekontos, beim Finden der passenden Verwaltungsleistung und beim Ausfüllen digitaler Formulare helfen. Die konkrete Ausgestaltung wird die Landesregierung gemeinsam mit Kommunen, Sozialverbänden und Zivilgesellschaft entwickeln und hat deshalb eine öffentliche Anhörung gestartet.
Große Einigkeit auch auf Bundesebene
Mit dem Fokus auf vollständig digitale Prozesse bestehe, so Schrödter, bundesweit eine große Einigkeit. Unter anderem sei im Koalitionsvertrag auf Bundesebene und in der gemeinsamen Föderalen Modernisierungsagenda ebenfalls festgelegt, dass Verwaltungsprozesse künftig vollständig digital, medienbruchfrei und von der Antragstellung bis zur Entscheidung elektronisch weiterverarbeitbar sein sollen. Diesem Anspruch komme das Land mit dem Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz jetzt nach.
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