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Schleswig-Holstein führend bei offenen Daten

Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat im Innenausschuss den Evaluationsbericht zum Open Data Gesetz vorgestellt.

Letzte Aktualisierung: 18.02.2026

Ein Mann sitzt an einem Tisch. Er spricht und stützt sich dabei auf den Tisch. Auf dem Tisch stehen Wasserflaschen, Gläser, Namensschilder und Unterlagen.
Im Innenausschuss hat Minister Schrödter den Evaluationsbericht zum Open Data Gesetz vorgestellt.

In Schleswig-Holsteins Behörden fallen täglich tausende Daten an. Dieser Datenschatz – von Umwelt- bis Geodaten – hat einen hohen Wert für digitale Anwendungen in Forschung und Wirtschaft. Mit dem 2022 in Kraft getretenen Offene Daten Gesetz (ODaG) als zentraler Baustein der Landesdatenstrategie ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter bei der Nutzung offener Verwaltungsdaten. 

Das ODaG verpflichtet Behörden, unbearbeitete Rohdaten als "Open Data" bereitzustellen. Es regelt den freien Zugang zu nicht schützenswerten, digitalen Daten, um Transparenz, Innovation und Nachnutzung zu fördern. Das ODaG verpflichtet zugleich die Landesregierung zu einer wissenschaftlichen Überprüfung seiner Auswirkungen. Minister Schrödter hat im Innenausschuss nun den Bericht vorgestellt. 

Wettbewerbsvorteile für Wirtschaft und Forschung

"Dieser Bericht unterstreicht, wie wegweisend das Gesetz für die wichtige Nutzung von Offenen Daten in Schleswig-Holstein war. Wir konnten unter anderem dadurch unser Open-Data-Portal zum bundesweit führenden Portal dieser Art aufbauen", sagte Minister Schrödter. "Die digitale Transformation von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wird nur durch eine umfassende Nutzung von Daten erfolgreich gelingen. Datengesteuerte Innovationen schaffen Wettbewerbsvorteile für unsere Wirtschaft, tragen zur Verbesserung der Forschung bei und bringen den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Vorteile – zum Beispiel durch effizientere Dienstleistungen der Verwaltung. Das OdaG bildet dafür einen wichtigen Rahmen."

Bis Februar 2024 wurden über 22.500 Metadateneinträge von Landesbehörden und dem Statistikamt Nord bereitgestellt. Seit Inkrafttreten des ODaG werden erstmals auch dynamische Daten wie Pegelstände veröffentlicht. Das Portal verzeichnete im Untersuchungszeitraum über 530.000 Nutzerinteraktionen, wobei Themen wie "Umwelt" und "Verkehr" besonders gefragt waren. 

Qualität, Sicherheit und Datenschutz werden gewährleistet

Daten werden nicht veröffentlicht, wenn sie Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechte, Betriebsgeheimnisse oder Sicherheitsinteressen verletzen. Die Datenqualität wird laut Bericht als grundsätzlich vertrauenswürdig eingestuft. Hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität besteht Verbesserungspotenzial. Die Open-Data-Leitstelle in der Staatskanzlei monitort regelmäßig den Veröffentlichungsstand und sichert die Qualität der Daten. Die Leitstelle berät Behörden, pflegt Metadaten und entwickelt das Portal weiter. 

Der Bericht nennt sechs Handlungsfelder, an denen weiter intensiv gearbeitet wird, darunter den Ausbau der Datenkompetenz innerhalb der datenbereitstellenden Stellen, die Verbesserung und Weiterentwicklung des Open-Data-Portals, gesetzliche Anpassungen hinsichtlich des rechtssicheren Umgangs mit offenen Daten oder auch die Einbindung der kommunalen Ebene in das Open-Data-Portal. 

Ausbau der Datenkompetenz

Der Ausbau der Datenkompetenz innerhalb der datenbereitstellenden Stellen wird durch das in der Landesdatenstrategie definierte Kompetenzzentrum Daten Schleswig-Holstein (KoDaSH) gefördert. Tutorials und Skripte zum Umgang mit Daten wurden bereits entwickelt und stehen als freie und offene Software zur Verfügung.

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Bis zu 90 Prozent Unterstützung für Kommunen

Die Open-Data-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen dabei, ihre Fachverfahren an das Landesportal opendata.schleswig-holstein.de anzubinden. Gefördert werden mit bis zu 90 Prozent der Kosten die Entwicklung von Schnittstellen für den automatischen Datenexport, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Bereitstellung maschinenlesbarer Daten. Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Ämter, Kreise) in Schleswig-Holstein. Die Richtlinie gilt bis 2027.

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