Der Bundesrat hat sich auf Initiative von Schleswig-Holstein darauf verständigt, eine Digitalabgabe für große Online-Plattformen und Suchmaschinen einzuführen. Mit den Einnahmen aus der zukünftigen Abgabe sollen die lokale und regionale Medienlandschaft nachhaltig gestärkt und die journalistische Vielfalt in Deutschland dauerhaft gesichert werden.
Der gemeinsame Beschluss der Länder sei ein starkes Zeichen nach innen wie nach außen, betonte Schrödter. Hiermit würden die Länder der Verzerrung auf dem Medienmarkt entgegentreten und dauerhaft die Medienvielfalt und freie Meinungsbild in Deutschland unterstützen.
Mehr als die Hälfte der Werbeeinnahmen landen bei globalen Plattformen
"Wir beobachten, dass regionale und lokale Medien unter massivem wirtschaftlichem Druck stehen und die wirtschaftlichen Grundlagen von Verlagen und privaten Rundfunkanbietern sich mit zunehmender Dynamik verschlechtern. Mehr als die Hälfte der Werbeeinnahmen landen bei wenigen globalen Plattformen, die journalistische Inhalte von anderen nutzen und damit Reichweite und Erlöse erzielen – ohne die Medienhäuser, in denen diese Inhalte recherchiert und geschrieben wurden, angemessen zu vergüten. Die Marktdominanz internationaler Großplattformen stellt die Verlagshäuser und Rundfunkanbieter vor existenzielle Herausforderungen", sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter.
Regionale Medien unverzichtbar für die Meinungsbildung
Die lokalen und regionalen Medien seien unverzichtbar für die Meinungsbildung im Land, sie können dieser Entwicklung aber kaum etwas entgegensetzen. Diese Entwicklungsei nicht nur einewirtschaftliche Bedrohung für die Medienhäuser, sondern eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Riesenerfolg für Schleswig-Holstein
"Wir müssen handeln und zwar schnell. Informationsmonopole können wir uns nicht leisten. Eine Digitalabgabe ist ein wirkmächtiges Instrument, um dem etwas entgegenzusetzen", sagte Schrödter. "Unsere Verständigung im Länderkreis zur Einführung einer Digitalabgabe für sehr große Online-Plattformen ist ein klares Signal: Wir treten der Verzerrung auf unserem Medienmarkt entgegen und stärken unsere Medienvielfalt. Es freut mich sehr, dass die Länder in den Ausschussberatungen unserer Initiative gefolgt sind. Das ist ein Riesenerfolg für Schleswig-Holstein. Nun wird es darauf ankommen, gemeinsam mit dem Bund das weitere Verfahren zu besprechen."
Digitalabgabe ausschließlich für große Online-Plattformen
Die Abgabe soll ausschließlich für Online-Plattformen gelten, die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen. Grundlage ist die Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Kleinere Anbieter und Start-ups sollen ausdrücklich von der Abgabe ausgenommen werden, um ihre Innovationskraft und ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nicht zu gefährden. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen gezielt zur Unterstützung von lokalen und regionalen Angeboten eingesetzt werden – staatsfern und transparent.
Mit dem Beschluss bittet der Bundesrat nun die Bundesregierung, auf Grundlage des Koalitionsvertrages zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Digitalabgabe für große Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, vorzulegen.
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