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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Kein Extremismus im öffentlichen Dienst

In einer Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue" auf den Weg gebracht. Im kommenden Jahr soll der Landtag darüber beraten.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2025

Der erste Artikel des Grundgesetzes ist in Glas graviert.
Mit dem Gesetz möchte die Landesregierung unter anderem das Vertrauen in staatliches Handeln stärken.

Die Landesregierung geht entschlossen gegen Extremismus vor: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, die Verfassungstreue angehender Mitarbeitender des öffentlichen Dienstes zu überprüfen. Damit möchte das Kabinett die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens schützen und das Vertrauen in staatliches Handeln festigen.

"Der öffentliche Dienst muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Dafür haben wir den Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht", betonte Ministerpräsident Daniel Günther nach der Kabinettssitzung in Kiel.

Demokratie schützen

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes setzen sich für das Wohl und Funktionieren unseres Staates ein. Sie haben einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschworen", sagte der Regierungschef. Menschen mit extremistischer Gesinnung würden die Grundlagen dieses demokratischen Zusammenlebens gefährden. "Sie haben im öffentlichen Dienst daher nichts zu suchen."

Regelabfrage vor Einstellung

Genauer sieht der Entwurf vor, dass Beamtinnen und Beamte vor ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst vom Verfassungsschutz überprüft werden. Auf Grundlage dieser Einschätzung entscheidet die jeweilige Einstellungsbehörde dann, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Die Regelabfrage soll für alle konkret ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber vor der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis sowie das Richteramt gelten.

Prüfung auch für Tarifangestellte

Außerdem ist eine erweiterte Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen vorgesehen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischen Infrastrukturen und anderen Einrichtungen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen haben. Dies soll nicht nur für angehende Beamtinnen und Beamte, sondern für alle Angestellten gelten.

Weitere Informationen

Auch im Landesdisziplinar- und im Juristenausbildungsgesetz sind Änderungen vorgesehen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Nach einer zweiten Kabinettsbefassung soll dann im kommenden Jahr der Landtag darüber beraten.

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