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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Minderheitensprachen schützen

Was kann man tun, wenn Unternehmen Begriffe aus den Minderheitensprachen als Marke schützen lassen? Darüber haben nun Expertinnen und Experten auf Einladung von Johannes Callsen in Brüssel diskutiert.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Die Teilnehmer der Fachtagung sitzen um einen Konferenztisch herum. 
Im Hanse-Office in Brüssel sprachen die Teilnehmenden der Fachtagung über mögliche Verbesserungen beim EU-Markenrecht.

Wie lassen sich die Eigenheiten von Minderheitensprachen vor der Vermarktung durch Dritte schützen? Das war das Thema einer Fachtagung zu der der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, geladen hatte. Bei der Veranstaltung im Hanse-Office, der Vertretung Schleswig-Holsteins bei der Europäischen Union in Brüssel, diskutierten die Teilnehmenden über rechtliche Perspektiven und Lösungsansätze zum Schutz von Minderheitensprachen in der EU-Markenverordnung. Mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter nationaler Gemeinschaften und Landessprachen, Akteure des Minderheitenschutzes sowie Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Büros für Geistiges Eigentum (EUIPO). Auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments nahmen an der Tagung teil.

Markenrecht benachteiligt Minderheitensprachen

"Die mangelnde Berücksichtigung regionaler und Minderheitensprachen bei der Umsetzung der EU-Markenverordnung stellt eine Ungleichbehandlung dar", sagte Callsen. "Das gilt insbesondere für Sprachen, die von kleinen Gemeinschaften gesprochen werden." In Schleswig-Holstein seien mehrere Sprachgruppen beheimatet, deshalb müsse verhindert werden, dass sich traditionelle Begriffe dieser Regional- und Minderheitensprachen markenrechtlich schützen ließen. Hintergrund der Tagung waren zwei Fälle in Nordfriesland: Hier hatten Unternehmen sich beschreibende Begriffe und gebräuchliche Ausdrücke der lokalen Sprache als Marken schützen lassen. Dadurch kann die friesische Volksgruppe die Begriffe und Aussprüche nun nicht mehr nutzen, etwa um regionale Produkte aus Nordfriesland zu vermarkten. "Dieser Umstand ist völlig inakzeptabel", betonte Callsen. Die Fälle seien eine potenzielle Bedrohung der Sprachen von Minderheiten und Volksgruppen in ganz Europa, sagte der Minderheitenbeauftragte. "Wir brauchen daher umgehende Lösungen, die den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht garantieren."

Klarstellung nötig

Die aktuellen Regelungen verbieten es eigentlich, alltägliche Begriffe aus den in der EU gesprochenen Sprachen – einschließlich Regional- und Minderheitensprachen – markenrechtlich schützen zu lassen. Bei Sprachen, die keine Amtssprachen der EU sind, sind jedoch individuelle Bewertungen möglich. "Im Fall des Nordfriesischen scheint es, dass die "relevante Öffentlichkeit" als zu klein angesehen wurde, was letztendlich die Eintragung dieser Marken ermöglichte", erklärte Callsen.

Diese Bewertung gebe Anlass zu großer Sorge. "Die nordfriesische Sprache ist durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie durch die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und mehrere Landesgesetze geschützt", betonte Callsen. Die derzeitige Praxis der EU-Markenverordnung scheine den besonderen rechtlichen Status jedoch nicht anzuerkennen. Deshalb sei hier eine Klarstellung unabdingbar.

Appell für europäisches Sprachenzentrum

Als mögliche Lösung nannte Callsen die Einrichtung eines Europäischen Instituts für Regional- und Minderheitensprachen. Dieses könne künftig auch als Beratungsgremium für Markenbehörden eine wichtige Rolle spielen. "Als Region mit langjähriger Erfahrung und großer Kompetenz in diesem Bereich wäre Schleswig-Holstein ein guter Standort für eine solche Einrichtung", sagte der Minderheitenbeauftragte.

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