Navigation und Service

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

"Starkes Signal an unsere Minderheiten"

Der Bundesrat hat einer schleswig-holsteinische Initiative zugestimmt, um den Schutz von Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz zu verankern. 

Letzte Aktualisierung: 26.09.2025

Daniel Günther hält eine Rede im Bundesrat
Im Bundesrat forderte Ministerpräsident Daniel Günther, den Schutz von Minderheiten mit ins Grundgesetz aufzunehmen.

In Deutschland gibt es vier anerkannte Minderheiten: die Sorben in Sachsen und Brandenburg, die Friesen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Dänen in Schleswig-Holstein und die Sinti und Roma in allen Bundesländern. Die in Schleswig-Holstein lebenden Minderheiten und Volksgruppen sind bereits seit 2012 durch die Landesverfassung geschützt – nach dem Willen der Länder soll dies nun auch auf Bundesebene geschehen.

Gemeinsame Initiative

Mit einer gemeinsamen Initiative haben die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein nun im Bundesrat für einen besseren Minderheitenschutz geworben. Der Antrag fand nun eine Mehrheit in der Länderkammer. "Das ist ein starkes Signal an die nationalen Minderheiten und Volksgruppen in unserem Land", sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss: "Sie bereichern unsere kulturelle Vielfalt und prägen unsere Identität. Wir machen uns daher dafür stark, ihren Schutz ins Grundgesetz aufzunehmen."

Minderheitenschutz ins Grundgesetz

"Nicht nur weltweit, sondern auch bei uns in Deutschland nehmen die verbalen Angriffe auf jegliche Minderheiten zu", sagte Günther. "Deshalb ist es heute für uns umso wichtiger, den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen dort zu verankern, wo er nicht so leicht außer Kraft gesetzt werden kann: im Grundgesetz."

Die Initiative war nach 2019 bereits der zweite Versuch Schleswig-Holsteins, die nationalen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen zu lassen.

Nationales Minderheitenrecht

Bisher werden nationale Minderheiten in Deutschland durch das allgemeine Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt. Es garantiert die Gleichheit aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Glauben. Der Antrag sieht vor, die nationalen Minderheiten explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. "Wir unterstreichen damit die gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den Minderheiten und Volksgruppen, die sich auch aus unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen ableitet. Für alle sichtbar. In Deutschland und außerhalb", betonte Günther.

Bundestag muss noch zustimmen

Mit ihrer Zustimmung fordert die Länderkammer Bundesregierung und Bundestag nun auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Auch der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen begrüßte das Ergebnis. Der Entschließungsantrag passe darüber hinaus zum heutigen Europäischen Tag der Sprachen. "Sprachliche Vielfalt ist eng mit Minderheitenschutz verknüpft. Die Förderung und Bewahrung von Regional- und Minderheitensprachen sind eine zentrale Aufgabe, die sowohl kulturelle Teilhabe als auch gegenseitiges Verständnis stärkt. Schleswig-Holstein setzt sich deshalb kontinuierlich für den Schutz und die Weitergabe dieser Sprachen ein – in Bildung, Kultur und öffentlichem Leben." So fordert das Land ein europäisches Zentrum für Sprachenvielfalt in der Grenzregion zu Dänemark.

Minderheitenschutz auch Thema im Landtag

Schon am Mittwoch hatte Daniel Günther im Landtag versprochen, den Minderheitenschutz auch in der EU stärken zu wollen: "Als Land Schleswig-Holstein fordern wir einen echten Kommissar oder eine echte Kommissarin für Minderheiten. Schon allein, um die Vielfalt der europäischen Volksgruppen auch in der Kommission noch öffentlichkeitswirksamer abzubilden." Es sei bedauerlich, dass der Europäische Gerichtshof die "Minority Safe Pack Initiatve" (MSPI) in diesem Jahr abgelehnt hat: Neun Gesetzesvorschläge sollten die Rechte nationaler und sprachlicher Minderheiten europaweit schützen. "Für uns ist es ein Fehler, dass die EU-Kommission ihre Vorschläge nicht beachtet hat", betonte Günther. "Europa hat hier eine große Chance vertan. Wir hätten international als Kontinent der Toleranz und Vielfalt noch mehr Profil gewinnen können." Für die Initiative wurden europaweit mehr als eine Million Unterschriften gesammelt. Damit war sie eine der erfolgreichsten Bürgerinitiativen in der Europäischen Union. 2021 lehnte die EU-Kommission eine Umsetzung der Initiative jedoch ab. Die Begründung: Die bisherigen Gesetze seien ausreichend. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung der Kommission zunächst und wies in diesem Jahr auch die Berufung ab.

Ministerpräsident Günther steht im Landtag am Rednerpult.
Bereits am Mittwoch hatte Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag die schleswig-holsteinischen Bemühungen zum Minderheitenschutz vorgestellt.

Um den Schutz nationaler Minderheiten weiter zu stärken, setzt Schleswig-Holstein weiterhin auf die Unterstützung von Ursula von der Leyen, der Präsidentin der Europäischen Kommission. Im vergangenen Jahr hatte sich Günther in einem Schreiben direkt an sie gewandt. "Ich werte es als gutes Signal, dass sie in ihrer Antwort betont hat, wie wichtig der Minderheitenschutz für Europa ist. Und dass die Kommission weiter daran arbeiten will, die Rechte von Angehörigen der Minderheiten zu schützen." Dass die Präsidentin diese Aufgabe erstmals auch einer Kommissarin übertragen hat, sei ein Fortschritt, hatte der Ministerpräsident im Landtag erklärt.

Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem gleich drei anerkannte nationale Minderheiten leben und hat in der Minderheitenpolitik eine Pionierrolle eingenommen: Bereits 1988 führte der damalige Ministerpräsident Björn Engholm das Ehrenamt des "Beauftragten für Grenzland- und Minderheitenfragen" ein. Seit 2022 wird dieses Amt hauptamtlich wahrgenommen. Der aktuelle Minderheitenbeauftragte, Johannes Callsen, berät den Ministerpräsidenten in Angelegenheiten der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit im dänischen Nordschleswig, der schleswig-holsteinischen Friesen sowie der in Schleswig-Holstein lebenden deutschen Sinti und Roma.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Mastodon