Schleswig-Holstein bringt eine Bundesratsinitiative auf den Weg, um eine Digitalabgabe für große Online-Plattformen und Suchmaschinen einzuführen. Die Einnahmen sollen lokalen und regionalen Medienangeboten zugute kommen.
Die Landesregierung hat auf Initiative von Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter beschlossen, einen Antrag zur Einführung einer Digitalabgabe für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSE) in den Bundesrat einzubringen. Mit den Einnahmen aus der zukünftigen Abgabe sollen die lokale und regionale Medienlandschaft nachhaltig gestärkt und die journalistische Vielfalt in Deutschland dauerhaft gesichert werden.
Klares Signal für mehr Meinungsvielfalt
"Die immer weiter zunehmende Marktdominanz internationaler Großplattformen stellt unsere lokalen und regionalen Medien vor existenzielle Herausforderungen. Gerade auch die jüngste Entscheidung der EU-Kommission im Fall Google hat einmal mehr gezeigt, wie dringend wir handeln müssen", sagte Minister Schrödter. "Es darf nicht sein, dass internationale Digitalkonzerne die Informationsräume dominieren und unsere regionale Medienlandschaft unter die Räder kommt. Mit der Einführung einer Digitalabgabe würde ein wirkmächtiges Instrument entwickelt und ein klares Signal für mehr Meinungsvielfalt gesetzt. Wir wollen die mediale Vielfalt und den unabhängigen Journalismus sichern und die regionale Identität wieder stärken. Unabhängiger regionaler Journalismus muss in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft weiterhin möglich bleiben."
Mit der Bundesratsinitiative setze Schleswig-Holstein ein starkes Zeichen, um die Grundlagen freier Meinungsbildung in Deutschland zu sichern und die Medienvielfalt für die Zukunft zu bewahren, sagte Schrödter.
Digitalabgabe für große Online-Plattformen
Die Abgabe solle ausschließlich für Online-Plattformen gelten, die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen. Grundlage ist die Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Kleinere Anbieter und Start-ups sollen ausdrücklich von der Abgabe ausgenommen werden, um ihre Innovationskraft und ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nicht zu gefährden. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen daher in ein neues Sondervermögen fließen, das gezielt zur Unterstützung von lokalen und regionalen Angeboten eingesetzt wird – staatsfern und transparent.
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