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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Mehr Geld für Bildung, Infrastruktur und Soziales

In Kiel haben Landesregierung und Kommunen eine Vereinbarung geschlossen, um zentrale Zukunftsinvestitionen künftig gemeinsam zu gestalten.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2025

Mehrere 500-Euro-Scheine in Großaufnahme
Land und Kommunen teilen die Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes auf.

Die Infrastruktur von Land und Kommunen sowie die Ganztagsbetreuung ausbauen – darauf haben Land und Kommunen in ihrer Einigung den Fokus gelegt. Weitere Regelungen betreffen die Kita-Finanzierung sowie die Eingliederungshilfe. "Diese Vereinbarung zeigt, dass Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen – für starke Bildungsangebote, moderne Infrastruktur und ein verlässliches soziales Netz", sagte Ministerpräsident Daniel Günther. "Die Menschen in Schleswig-Holstein profitieren davon ganz konkret. Besonders der Ganztagsausbau ist ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit."

100-Milliarden-Sondervermögen vom Bund

Hintergrund der Vereinbarung ist das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität", über das der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stellt. Die Mittel für Schleswig-Holstein sollen im Verhältnis 62,5 Prozent (Kommunen) zu 37,5 Prozent (Land) aufgeteilt werden. Künftige Programme des Bundes zur Förderung der kommunalen Infrastruktur werden in Schleswig-Holstein vollständig aus den kommunalen Haushalten kofinanziert – dies gilt allerdings nicht für den Ganztagsausbau. Noch ist die neue Regelung jedoch nicht spruchreif: Die gesetzlichen Grundlagen für das Sondervermögen müssen noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. "Die gerechte Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen ist ein starkes Signal der Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Wir sind das erste Land, das sich zu der Aufteilung der Mittel mit den Kommunen geeinigt hat. Die Landesregierung macht Tempo, um die Mittel schnell auf den Weg zu bringen und wir erwarten jetzt das Gleiche vom Bund", betonte Finanzministerin Silke Schneider.

Land übernimmt Hauptanteil des Ganztagsausbaus

Ein zentrales Element der Vereinbarung ist die Finanzierung des Ganztagsausbaus an Schulen. Das Land übernimmt im Rahmen der derzeit gültigen Förderrichtlinie bis zu 85 Prozent der Investitionskosten und stellt dafür in den kommenden Jahren aus dem Landesanteil des Sondervermögens weitere Mittel bereit. Sollte der Bund das Investitionsprogramm "Ganztag" ausweiten, wird der Landesanteil entsprechend angepasst. Darüber stimmen Land und Kommunen ab, inwieweit die Betriebskosten erstattet werden können. Künftig übernimmt das Land 75 Prozent dieser Kosten.

Einigungen zu Kita-Finanzierung und Eingliederungshilfe

Auch bei weiteren wichtigen Themen haben sich Land und Kommunen verständigt. Im Bereich der frühkindlichen Bildung wurde vereinbart, dass das Land die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von 95 Prozent stufenweise auf 97,5 Prozent. erhöht. Näheres regelt ein Letter of Intent. Auch zentrale Fragen der künftigen Zusammenarbeit in der Eingliederungshilfe wurden verständigt. Schneider begrüßte die Einigung: "Im Bereich Kita erhöhen wir die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von stufenweise 95 Prozent auf 97,5 Prozent. So entlasten wir auch die Kommunen und unterstützen eine gute Personalausstattung in den Kitas vor Ort."

"Bundesweiter Vorreiter"

Für die Kommunalen Landesverbände erklärten die Vorsitzenden des Landkreistags Landrat Dr. Henning Görtz, des Städteverbandes Bürgermeister Reinhard Zug, und des Gemeindetags Bürgermeister Thomas Schreitmüller: "Es ist ein positives Signal, dass man sich in Schleswig-Holstein sehr schnell auf die Verteilung des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen verständigt hat. Vor Ort in den Kommunen wird der Staat für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar. Daher ist es richtig, einen großen Teil der Mittel in kommunale Infrastrukturen – Schulen, Kitas, Feuerwehren, den ÖPNV, Straßen und Radwege und vieles mehr – zu investieren. Damit ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Das Land bekräftigt zudem seine Zusagen zum Ganztag. Dies gibt die Planungssicherheit, damit die Kommunen weiter planen und bauen können, um so den Rechtsanspruch ab 1. August 2026 erfüllen zu können."

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