Ministerpräsident Daniel Günther hat angekündigt, konsequent gegen die steigende Zahl der Messerangriffe in der Öffentlichkeit vorzugehen. "Der Staat muss dieser Entwicklung entschieden entgegentreten. Wir werden von allen Mitteln Gebrauch machen, die der rechtliche Rahmen zur Verfügung stellt und auch bestehende Instrumente erweitern, damit wir die Menschen in unserem Land bestmöglich schützen", sagte Günther.
Präventivhaft für Gefährder
Nachdem bereits im vergangenen Jahr Waffenverbotszonen errichtet wurden, werde die schwarz-grüne Koalition zügig weitere zentrale Vorhaben umsetzen. "Potenzielle Angreifer soll unsere Polizei künftig schneller und einfacher in Präventivhaft nehmen können", erklärte der Regierungschef. Dafür solle das Landesverwaltungsgesetz angepasst werden. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen kann, die einen Angriff planen. Künftig soll eine "konkrete Gefahr" für einen Angriff als Grund für den Präventivgewahrsam ausreichen. Bisher verlangt das Gesetz, dass der Angriff unmittelbar bevorsteht.
Praxisnahe Beispiele
Die Regelung gilt in den Konstellationen, in denen Leben, Gesundheit und Freiheit auf dem Spiel stehen. Durch die geplante Änderung bekommt die Polizei die Möglichkeit, beispielsweise Gefährder aus dem terroristischen und sonst extremistischen Spektrum oder Personen, die Mehrfachtötungen oder Amokläufe planen, früher in Haft zu nehmen. Durch eine Aufzählung von typischen Beispielen, wann genügend Anhaltspunkte für eine bevorstehende Straftat vorliegen, wolle die Landesregierung es außerdem in der Praxis erleichtern, den Präventivgewahrsam anzuordnen. Zu möglichen Voraussetzungen zählt zum Beispiel die Ankündigung der Tat oder, wenn an der betreffenden Person Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge gefunden werden, die ersichtlich für einen Angriff genutzt werden sollen.
Elektronische Fußfessel zur Vorbeugung
Darüber hinaus will die Landesregierung die sogenannte "elektronische Aufenthaltsüberwachung" mithilfe einer Fußfessel nun auch einsetzen, um Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu verhindern. Bislang wird sie ausschließlich als Überwachungsinstrument bei terroristischen Gefahren genutzt. Künftig soll sie auch dem Schutz von Opfern häuslicher Gewalt dienen. Ein entsprechender Gesetzentwurf dazu liegt dem Landtag bereits vor und soll um die neuen Tatbestände erweitert werden. Mithilfe der sogenannten "elektronischen Fußfessel" können die Sicherheitsbehörden den Aufenthaltsort einer Person sehr genau in Echtzeit überwachen.
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