Rund um die Uhr Behördengänge erledigen – egal, wo man sich gerade aufhält: Das ist das Ziel des 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG). Online seinen Wohnsitz umzumelden oder Wohngeld zu beantragen sind nur zwei Beispiele einer digitaler werdenden Verwaltung. Am 24. Juli ist nun nach langen Verhandlungen eine Änderung des Gesetzes in Kraft getreten. "Das OZG-Änderungsgesetz ist ein extrem wichtiges Signal für die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands", sagte Digitalisierungsminister Schrödter in Kiel.
Vorrang für offene Programmlösungen
Das neue Gesetz regelt unter anderem den Einsatz von sogenannten Open-Source-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung. Dabei handelt es sich um Programme und Anwendungen, deren Quellcode für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar ist und die sich nicht im Besitz großer Software-Unternehmen befinden. Künftig sollen Behörden des Bundes vorrangig solche Programme nutzen und so zur Unabhängigkeit Deutschlands von großen Technikfirmen beitragen. Endlich sei die vorrangige Nutzung von Open Source Software zumindest für die Bundesverwaltung als Standard gesetzlich fest verankert, begrüßte der Minister die Neuregelung.
Heimische Digitalwirtschaft stärken
Mit dem richtigen Einsatz könne das neue Gesetz ein wichtiger Impulsgeber für die deutsche Digitalwirtschaft werden, betonte Schrödter. Dabei gehe es aber nicht darum, in Zeiten knapper Haushaltsmittel neue Förderprogramme zu erfinden. Vielmehr müsse für die Verteilung der Mittel der Grundsatz "public money, public code" gelten, um die Industriepolitik für den digitalen Raum zu gestalten. Laut diesem Grundsatz sollen öffentliche Gelder nicht für private Produkte eingesetzt werden – stattdessen sollen mit Steuergeldern finanzierte Software-Produkte allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Der Digitalisierungsminister forderte den Bund auf, im Haushalt umzusteuern und dem Gesetz nun Taten folgen zu lassen.
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