Die Bundesregierung will das Onlinezugangsgesetz novellieren. Digitalisierungsminister Schrödter kritisiert die bisherigen Pläne – und macht Verbesserungsvorschläge.
Behördengänge bequem online erledigen – das war das Ziel des 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetzes. Sechs Jahre später soll das Gesetz nun überarbeitet werden. Bislang habe der Fokus vor allem auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung gelegen, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter in Kiel. Jetzt müsse es um Prozesse in den Verwaltungen gehen: "Es ist der richtige Zeitpunkt nach Ablauf der Umsetzungsfrist im OZG, dieses neu zu formulieren. Im Angesicht der Herausforderungen sollten jetzt zwingend die gesetzgeberischen Bremsen gelöst werden." Es gebe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf der Bundesregierung, betonte er: "Den vor allem in den vergangenen zwei Jahren aufgenommene Schwung bei der digitalen Transformation der Verwaltung muss die Bundesregierung mit einer mutigen Gesetzesinitiative weiter anschieben. Der nunmehr vorgelegte Entwurf bietet diese Unterstützung nicht. Er ist zu zaghaft und unterambitioniert. Das geht besser."
Digital soll Normalität werden
In ihrer Stellungnahme fordert die Landesregierung unter anderem, künftig alle Verwaltungsverfahren standardmäßig digital anzubieten. Analoge Behördengänge müssten in Zukunft die Ausnahme sein. Dafür müssten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verpflichtet werden, sich ein digitales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsdienstleistungen einzurichten. "Das Nutzerkonto ist das digitale Zugangstor zur Verwaltung", sagte Schrödter. Deshalb müsse die Nutzung künftig verbindlich sein.
Papierberge abtragen
Auch die Verfahren selbst müssten reformiert werden, forderte Schrödter. Noch immer ließen sich viele Leistungen nur per Post beantragen, anstatt digital. Hier könne eine generelle Verpflichtung helfen, Verfahren ausschließlich digital zu bearbeiten. Ämter und Behörden müssten dann grundsätzlich detailliert begründen, warum ein bestimmter Antrag nur in Papierform möglich sei.
Datenschätze nutzen
Auch bei der Nutzung von Daten sei der Bund zu zaghaft, erklärte der Minister. "In Schleswig-Holstein herrscht schon seit langem die Überzeugung, Daten und Datenmanagement als infrastrukturelles Thema zu betrachten." Dazu zähle es beispielsweise, Daten nur für Anträge nur einmal zu erheben, ein einheitliches Datenmanagement anzubieten und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen zu beziehen. Hier könne ein Doppelerhebungsverbot von Daten helfen. Dies trage dazu bei, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Zugleich fehlten noch immer Regeln für den Einsatz von algorithmenbasierter Technologie in der öffentlichen Verwaltung, kritisierte Schrödter. "Schleswig-Holstein hat hier bereits den ersten Schritt gemacht. Der Bund sollte dies nun auch tun."
Ende für DE-Mail gefordert
Darüber hinaus fordert das Land, den Dienst "DE-Mail" vollständig aus dem E-Government-Gesetz des Bundes zu streichen. Der 2009 gestartete Dienst sollte Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine verschlüsselte und rechtssichere Alternative zum Briefverkehr bieten. "DE-Mail hat sich weder in der Verwaltung noch in der Gesellschaft durchgesetzt", betonte der Minister. Die Kosten für diese ungenutzte Infrastruktur seien zu hoch, das Projekt damit unwirtschaftlich. "Dinge, die weder funktionieren, noch genutzt werden, können und müssen weg."
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