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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Länder rügen EU-Mediengesetz

Mit einer Verordnung will die EU-Kommission für mehr Pressefreiheit sorgen. Aus Sicht der Länder gehen die geplanten Regelungen jedoch zu weit.

Letzte Aktualisierung: 25.11.2022

Viele Menschen in einem Plenarsaal, einige von ihnen heben die Hand zur Abstimmung.
Der Bundesrat stimmte dafür, die EU für ihren Gesetzesvorstoß zu rügen (Archivbild).

Mit dem "European Media Freedom Act", dem sogenannten "Europäischen Medienfreiheitsgesetz" will die EU-Kommission die Medienlandschaft in Europa umfassend reformieren. Kritik daran kommt nun aus dem Bundesrat: Die Länder lobten in ihrer jüngsten Sitzung das Gesetz zwar im Kern, die geplanten Regelungen lehnen sie jedoch ab.

Doch von Anfang an: Im September hatte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Redaktionen in Europa vor politischer Einflussnahme schützen und die Vielfalt der Medien sichern sollte. So verbietet das neue Gesetz beispielsweise Behörden, in redaktionelle Entscheidungen einzugreifen. Hintergrund sind vor allem die Einschränkungen der Pressefreiheit in Ungarn und Polen. Kern des Gesetzes ist unter anderem eine zentrale Aufsichtsbehörde der Europäischen Union.

Schrödter: "Gesetz gefährdet Medienvielfalt"

"Selbstverständlich teilen die Länder einmütig das Ziel der Europäischen Kommission, in Europa unabhängige Medien und Meinungsvielfalt zu bewahren", sagte Medienminister Dirk Schrödter im Anschluss an die Bundesratssitzung. Dies dürfe jedoch nicht zulasten bereits gut funktionierender Mediensysteme in den Mitgliedstaaten gehen. Der Verordnungsentwurf betrachte Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen sowie ihre Akteure rein wirtschaftlich. Die Medien in Deutschland müssten aber differenzierter betrachtet werden, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Angebote bildeten die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen ab und erfüllten einen wichtigen Bildungsauftrag. "Die Sicherung von Medienvielfalt entzieht sich– gerade auch auf regionaler Ebene – rein marktwirtschaftlichen Logiken des Binnenmarktes, wie sie der Europäischen Kommission vorschweben", kritisierte Schrödter. "Sie kann daher nicht einseitig von Brüssel in dieser Form verordnet und zentral beaufsichtigt werden. Aus guten Gründen haben wir in Deutschland eine fein austarierte, dezentrale und damit vielfältige Medienordnung in Verantwortung der Länder, die auch die Erfordernisse der lokalen und regionalen Medien im Blick behält."

Subsidiaritätsrüge eingereicht

Die Länder kritisieren außerdem, dass die Europäische Union mit dem Gesetz ihre Kompetenzen überschreite. Laut EU-Recht liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Medienvielfalt bei den Mitgliedsstaaten, in Deutschland sind die Länder dafür zuständig. Der Bundesrat hat daher beschlossen, eine sogenannte "Subsidiaritätsrüge" gegen die EU zu erheben. Gemäß den EU-Verträgen haben alle Parlamente der Mitgliedstaaten das Recht, mit einer begründeten Stellungnahme auf Kompetenzüberschreitungen der Europäischen Union hinzuweisen. Wenn innerhalb der vorgesehenen achtwöchigen Frist aus einem Drittel der Mitgliedstaaten Stellungnahmen bei der EU eintreffen, muss die Kommission das Vorhaben noch einmal überprüfen. Nehmen sogar 50 Prozent der Mitgliedstaaten dazu Stellung, muss die Kommission gegenüber dem Rat und dem EU-Parlament begründen, warum das Vorhaben aus ihrer Sicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht. Stimmen Rat und Parlament dieser Einschätzung nicht zu, wird das Vorhaben gestoppt.

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