1. Beratungsprogrammoffensive für alle Altersgruppen für die Sicherstellung und den Ausbau von Energie- sowie Sozialleistungs- und Schuldnerberatungen
Das Land wird für ein niederschwelliges Förderprogramm für Einrichtungen, die Beratungsangebote leisten, 10 Millionen Euro bereitstellen, um für jede und jeden ein niederschwelliges Beratungsangebot zu schaffen. Unterstützt werden sollen Beratungsangebote für Energieeinsparungen sowie diejenigen Beratungsangebote, die dabei helfen sollen, die Bürgerinnen und Bürger vor Schuldenfallen aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu bewahren.
Wir stärken damit die bestehenden Beratungsangebote und suchen neue Wege und Möglichkeiten in unserem Land, um Hilfestellung für jede und jeden zu geben, der sie benötigt. Dabei bedarf es eines in sich greifenden Gesamtkonzeptes aller Stellen im Land.
Insbesondere sollen die bisherigen Angebote der Verbraucher- und Schuldnerberatung gestärkt sowie die Angebote der Wohnungswirtschaft, mit ihrem direkten Zugang zu den Mieterinnen und Mietern, des Mieterbundes und des Studentenwerks ausgebaut sowie etabliert werden. Gestärkt werden sollen auch die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) und die Klimaschutzmanager für Städte und Gemeinden.
2. Aufstockung Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger
Das Land wird zudem das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger von derzeit geplant 50 Millionen Euro um 25 Millionen Euro auf insgesamt 75 Millionen Euro anheben. Ziel der Landesregierung ist es, bereits im kommenden Winter die Beantragung einer Förderung beispielsweise für nicht-fossile Heizungen (u.a. Wärmepumpen, Batteriespeichern und weiteren Technologien) zu ermöglichen.
3. Förderprogramm für kommunale Klimaschutzinvestitionen/ Investitionen in die Wärmewende
Das Land wird die kommunale Ebene bei Planung und Erreichung der Wärmewende unterstützen. Daher fördern wir nachhaltige Nah- und Fernwärmenetze im Rahmen des Sondervermögens „Klimaneutrale Kommune“. Das Land stellt hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung, sofern sich die Kommunen mit weiteren 75 Millionen Euro an einem entsprechenden Programm beteiligen.
4. Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung der Wirtschaft
Einzelne Projekte, die besonders geeignet sind, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und diese durch klimaneutrale Energieträger zu ersetzen, wollen wir mit 15 Millionen Euro besonders fördern.
5. Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger
Wir werden für die Bürgerinnen und Bürger einen Härtefallfonds von 20 Millionen Euro auflegen und so unserer Verantwortung gerecht werden. Damit werden wir Härtefälle bei den Bürgerinnen und Bürgern abfedern um insbesondere sicherzustellen, dass aufgrund gestiegener Energiepreise Teilhabemöglichkeiten sowie frühkindliche Bildung nicht eingeschränkt werden müssen.
6. Härtefallfonds Vereine und Verbände
Wir werden für Vereine und Verbände, insbesondere Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Minderheiten und Soziales wie auch Frauenfacheinrichtungen, einen Härtefallfonds von 20 Millionen Euro auflegen. Damit wollen wir sicherstellen, dass deren Angebote trotz steigender Energiepreise auch weiterhin aufrechterhalten werden können und diese ihrer wichtigen gesellschaftlichen Funktion weiterhin nachkommen können. Vorrangig in Anspruch zu nehmen sind dabei Bundesprogramme.
7. Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen
Die Kostensteigerungen im Bereich der Energie wirken sich auch auf unsere Kindertageseinrichtungen, allgemein- wie auch berufsbildende Schulen und Hochschulen aus. Das Land stellt zur Abfederung im Rahmen der Regelsysteme 15 Millionen Euro zur Verfügung.
8. Darlehensprogramm für Unternehmen, KMU und soziale Unternehmen, sowie Stadtwerke
Die Landesregierung wird in Ergänzung zur Erweiterung des Darlehensprogramm des Bundes, welches vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, ein Darlehensprogramm des Landes mit einem Volumen von 500 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung, auflegen.
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8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung