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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Schutz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz: Bundesinnenministerium lehnt Aufnahme ab

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026

BERLIN / KIEL. Mit großem Bedauern hat Ministerpräsident Daniel Günther auf die Ablehnung des Bundesinnenministeriums reagiert, den Schutz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufzunehmen. Dies hatte Bundesminderheitenbeauftragter Bernd Fabritius in einem Schreiben an Minderheitenbeauftragten Johannes Callsen mitgeteilt. "Angesichts der wachsenden Zahl von verbalen und physischen Angriffen auf Minderheiten und der Versuche rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien, sich mit Diskriminierung und Parolen der Ausgrenzung zu profilieren, schafft die Verankerung des Minderheitenschutzes in der Verfassung Sicherheit für diese Minderheiten und deren Angehörige, die als Bürgerinnen und Bürger dieses Land mitgestalten und mittragen", sagte Günther heute (11. Februar) in Kiel.
 
Die in Schleswig-Holstein lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen seien bereits seit 2012 durch die Landesverfassung geschützt. "Sie bereichern unsere kulturelle Vielfalt und prägen unsere Identität", so der Ministerpräsident. Deutschland habe die gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den Minderheiten und Volksgruppen, die sich auch aus völkerrechtlichen Verpflichtungen ableite. Die Ablehnung des Bundesinnenministeriums sei für ihn deshalb nicht nachvollziehbar. "Wir müssen uns für den Schutz aller Menschen in Deutschland stark machen", betonte Günther.
 
Der Regierungschef verwies auf die Bundesratsinitiative für einen besseren Minderheitenschutz, die auf Initiative Schleswig-Holsteins gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen eingebracht wurde. Die Länderkammer hatte dieser im September des vergangenen Jahres mit Mehrheit zugestimmt. Mit ihrer Zustimmung forderte die Länderkammer Bundesregierung und Bundestag auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. "Ich setze weiterhin darauf, dass unsere Initiative im Bundestag eine Mehrheit findet und die in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen den verdienten verfassungsrechtlichen Schutz erhalten", sagte Günther. "Dieser Schutz ist Kernbestandteil einer resilienten Demokratie und gleichzeitig ein Gradmesser dafür, wie stark und lebendig unsere demokratische Gesellschaft ist."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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