BERLIN/KIEL. Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat der Bundesrat heute (12. Juni) einstimmig einen gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Sachsen gestellten Entschließungsantrag zur Stärkung von Minderheitensprachen gefasst. Ziel ist es, Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt sind, zukünftig auch im Markenrecht der Europäischen Union (EU) zu stärken.
"Mit dem heute gefassten Entschließungsantrag gehen wir einen entscheidenden Schritt, dass Regional- und Minderheitensprachen auf die gleiche Stufe wie alle anerkannten Amtssprachen in der EU gestellt werden. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Ergänzung des Artikels 7 der EU-Markenrechtsverordnung einzusetzen, um die bestehende Benachteiligung der Regional- und Minderheitensprachen in der Anwendung des Markenrechts zu beenden"
, sagte der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen. Der bestehende Rahmen schütze wirtschaftliche Interessen mehr als die sprachliche Vielfalt. Insbesondere bei der kommerziellen Nutzung von Wendungen und Begriffen komme es zu Rechtsunsicherheiten. "Besonders kritisch ist, dass sich Dritte Rechte an Wörtern sichern, die Teil der kulturellen Identität einer Minderheit oder Volksgruppe sind"
, sagte Callsen. So sei der friesische Begriff "Öömrang" – also etwas, das von der Insel Amrum stamme, von einem US-amerikanischen Spirituosenhersteller als Marke eingetragen worden. Für lokale Betriebe sei daraufhin die Nutzung dieses Namens eingeschränkt worden.
"Eine entsprechende Präzisierung im EU-Markenrecht ist daher für die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dringend notwendig"
, so der Minderheitenbeauftragte. "Die Bundesregierung muss nun zügig eine Initiative einleiten, um die EU-Markenrechtsverordnung um eine Formulierung in Absatz 2 zu erweitern, in welcher die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen ausdrücklich genannt werden."
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