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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Keine Extremisten im öffentlichen Dienst: Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue vor

Letzte Aktualisierung: 16.12.2025

KIEL. Die öffentlichen Verwaltung ist eine zentrale Säule für Stabilität, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit im Land – und damit kein Platz für Extremisten. Ihre Beschäftigten tragen besondere Verantwortung für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Landesregierung zieht daher eine klare Grenze gegenüber extremistischen Einflüssen und will den öffentlichen Dienst nachhaltig vor ihnen sowie vor Verfassungsfeinden schützen. Der heute (16. Dezember) vom Kabinett verabschiedete Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue" hat das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken. Kern des Gesetzentwurfs ist unter anderem die Einführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den öffentlichen Dienst. Damit soll sichergestellt werden, dass sie die Werte der Verfassung uneingeschränkt teilen und vertreten.

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes setzen sich für das Wohl und Funktionieren unseres Staates ein. Sie haben einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschworen. Menschen mit extremistischer Gesinnung gefährden die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens. Sie haben im öffentlichen Dienst daher nichts zu suchen", sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach der Kabinettssitzung in Kiel. "Der öffentliche Dienst muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Dafür haben wir den Gesetzentwurf heute auf den Weg gebracht", so Günther.

Durch Änderungen im Landesbeamtengesetz soll es zukünftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis und in das Richteramt geben. Gelten soll sie für alle konkret ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber. Auf Grundlage der Einschätzung des Verfassungsschutzes entscheidet dann die jeweilige Einstellungsbehörde, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf durch eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes eine erweiterte Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen vor, denen Zugang zu Polizei- und Justizbehörden gewährt wird sowie mit Zugang zu kritischen Infrastrukturen und anderen Einrichtungen oder Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen. Sie soll auch für Tarifbeschäftigte, also für Angestellte, gelten. Außerdem sind Änderungen im Landesdisziplinargesetz und im Juristenausbildungsgesetz vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Nach einer zweiten Kabinettsbefassung wird im kommenden Jahr der Landtag darüber beraten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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