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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Land und Kommunen einigen sich auf umfassende Zukunftsvereinbarung für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Soziales

Letzte Aktualisierung: 18.06.2025

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben eine weitreichende Vereinbarung geschlossen, um zentrale Zukunftsinvestitionen auf Landes- und kommunaler Ebene gemeinsam zu gestalten. Im Fokus stehen der Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie Investitionen in die Infrastruktur von Land und Kommunen. Daneben haben sich Land und Kommunen auf Regelungen zur Kita-Finanzierung sowie zur Kostendämpfung im Bereich der Eingliederungshilfe verständigt.

Sondervermögen: 100 Milliarden für Infrastruktur bundesweit – gerechte Aufteilung in Schleswig-Holstein

Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen in Ländern und Kommunen zur Verfügung. Die Mittel, die Schleswig-Holstein daraus zustehen, werden im Verhältnis 62,5 Prozent (Kommunen) zu 37,5 Prozent (Land) aufgeteilt. Künftige Programme des Bundes zur Förderung der kommunalen Infrastruktur werden in Schleswig-Holstein vollständig aus den kommunalen Haushalten kofinanziert. Das gilt nicht für die Kofinanzierung des Ganztagsausbaus. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der bundesgesetzlichen Umsetzbarkeit, da die gesetzlichen Grundlagen noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müssen.

Ganztagsausbau: Land übernimmt bis zu 85 Prozent der Investitionskosten

Ein zentrales Element der Vereinbarung ist die Finanzierung des Ganztagsausbaus an Schulen. Das Land übernimmt im Rahmen der derzeit gültigen Förderrichtlinie bis zu 85 Prozent der Investitionskosten und stellt dafür in den kommenden Jahren aus dem Landesanteil des Sondervermögens weitere Mittel bereit. Sollte der Bund das Investitionsprogramm Ganztag ausweiten, wird der Landesanteil entsprechend angepasst. Darüber hinaus sind Land und Kommunen in der Abstimmung zentraler Bestandteile eines Mechanismus zur Erstattung der Betriebskosten. Künftig übernimmt das Land 75 Prozent dieser Kosten. Mit diesen Regelungen erfüllt das Land einen möglichen kommunalen Konnexitätsanspruch.

Weitere Einigungen: Kita-Finanzierung und Eingliederungshilfe

Auch bei weiteren wichtigen Themen haben sich Land und Kommunen verständigt. Im Bereich der frühkindlichen Bildung wurde vereinbart, dass das Land die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von 95 Prozent stufenweise auf 97,5 Prozent. erhöht. Näheres regelt ein Letter of Intent. Auch zentrale Fragen der künftigen Zusammenarbeit in der Eingliederungshilfe wurden verständigt.
 
Ministerpräsident Daniel Günther: "Diese Vereinbarung zeigt, dass Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen – für starke Bildungsangebote, moderne Infrastruktur und ein verlässliches soziales Netz. Die Menschen in Schleswig-Holstein profitieren davon ganz konkret. Besonders der Ganztagsausbau ist ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit."
 
Finanzministerin Silke Schneider: "Die gerechte Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen ist ein starkes Signal der Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Wir sind das erste Land, das sich zu der Aufteilung der Mittel mit den Kommunen geeinigt hat. Die Landesregierung macht Tempo, um die Mittel schnell auf den Weg zu bringen und wir erwarten jetzt das gleiche vom Bund. Im Bereich Kita erhöhen wir die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von stufenweise 95 Prozent auf 97,5 Prozent. So entlasten wir auch die Kommunen und unterstützen eine gute Personalausstattung in den Kitas vor Ort."
 
Für die Kommunalen Landesverbände erklärten die Vorsitzenden des Landkreistages Landrat Dr. Henning Görtz, des Städteverbandes Bürgermeister Reinhard Zug, und des Gemeindetages Bürgermeister Thomas Schreitmüller: "Es ist ein positives Signal, dass man sich in Schleswig-Holstein sehr schnell auf die Verteilung des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen verständigt hat. Vor Ort in den Kommunen wird der Staat für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar. Daher ist es richtig, einen großen Teil der Mittel in kommunale Infrastrukturen – Schulen, Kitas, Feuerwehren, den ÖPNV, Straßen und Radwege und vieles mehr – zu investieren. Damit ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Das Land bekräftigt zudem seine Zusagen zum Ganztag. Dies gibt die Planungssicherheit, damit die Kommunen weiter planen und bauen können, um so den Rechtsanspruch ab 1. August 2026 erfüllen zu können."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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