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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Kabinett gibt Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung in die Anhörung: Hemmnisse in der Verwaltung reduzieren, vollständig digitale Prozesse fördern

Letzte Aktualisierung: 09.10.2025

KIEL. Digitalisierungshemmnisse abbauen, vollständig digitale Prozesse fördern, den Datenschatz der Verwaltung besser nutzen – das Kabinett hat in erster Lesung auf Initiative von Digitalisierungsminister Dirk Schrödter am 7. Oktober den Entwurf eines Digitalisierungsbeschleunigungsgesetzes auf den Weg gebracht, das nun in die Verbändeanhörung geht.

"Um unsere Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort zu steigern und unseren Staat weiter zu modernisieren, müssen wir mehr Tempo in die Digitale Transformation unseres Landes bringen. Unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben zurecht den Anspruch an die Verwaltung, dass sie schnell und serviceorientiert agiert. Noch bremsen aber regulatorische Hemmnisse, nicht durchgehend digitalisierte Prozesse und Datensilos die Geschwindigkeit aus", sagt Minister Schrödter. "Wir wollen und werden die Digitalisierung weiter beschleunigen, indem wir vollständig digitale, medienbruchfreie Prozessketten nach dem Digital-Only-Prinzip sowie ein Datendoppelerhebungsverbot und eine Pflicht zur elektronischen Registerführung nach dem Once-Only-Prinzip umsetzen."

Dazu gehöre, so Schrödter, auch die verpflichtende Nutzung eines Servicekontos als Zugang zur Verwaltung. Für diejenigen, die diesen Zugang nach im Gesetzentwurf festgelegten objektiven Kriterien nicht nutzen könnten, werden Assistenzen für den digitalen Raum etabliert. "So schaffen wir es einerseits eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung umzusetzen und lassen andererseits niemanden zurück, indem wir Teilhabe sichern."

Den landesrechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein bilden derzeit vor allem das E-Government-Gesetz, das IT-Einsatz-Gesetz und das Offene-Daten-Gesetz. Einfluss im Landesrecht haben ebenso das Landesdatenschutzgesetz und das Informationszugangsgesetz. Dieser bestehende Rechtsrahmen müsse angepasst werden, um die angestrebten Ziele zu erreichen, so Schrödter. Ein Hemmnis für das Voranschreiten der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren seien unter anderem formale Regelungen, die noch nicht ausreichend an die technischen Fortschritte angepasst und daher geändert werden müssen. Gleiches gelte für die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Verwaltung. Hier liegen Potenziale, die aktuell vor allem aufgrund fehlender Regelungen und rechtlicher Unsicherheiten ungenutzt blieben.

Das Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz beinhaltet Regelungen in folgenden Bereichen:

  • Digitale Verwaltungsverfahren: Förderung vollständig digitaler Prozesse und von Automatisierung in der Verwaltung,
  • Daten, Data-Governance und Informationszugang,
  • Herstellung rechtlicher Kohärenz,
  • Rechtsbereinigung, redaktionelle Überarbeitung und Anpassung von Einzelregelungen mit einem Bezug zur Digitalisierung der Verwaltung und dazugehöriger Abläufe,
  • IT-Organisation und Zusammenarbeit.

Die Regelungen gelten spätesten drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

"Durch ein konsequentes Verbot der doppelten Datenerhebung im Sinne des Once-Only-Prinzips werden wir Verwaltungsprozesse verschlanken und den Bürokratieaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich reduzieren können", sagt Minister Schrödter. "Wir werden einheitliche Datenstrukturen aufbauen und eine effiziente elektronische Registerführung gewährleisten." Hierzu müssten die erforderlichen maschinenlesbaren Daten zeitnah verfügbar sein. Die Effizienzsteigerung werde sich, so Schrödter, auch auf die Kommunen übertragen, zum Beispiel durch die Bereitstellung zentraler E-Government-Lösungen, Infrastrukturen und weiterer Basisdienste für die Kommunen durch das Land.

"Für die Wirtschaft kann die Verwaltung darüber hinaus ein Innovationsmotor sein, wenn wir Verwaltungsprozesse schneller machen und unsere Datensilos aufbrechen und Daten der privaten Wirtschaft als Open Data rechtssicher zur Verfügung gestellt werden. Außerdem lassen sich mit der Umsetzung des Gesetzes Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen – ein echter Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Das stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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