BRUESSEL. Auf Einladung des Minderheitenbeauftragten des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, stand heute (18. November) der Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht im Fokus einer Fachtagung im Hanse-Office, der Vertretung Schleswig-Holsteins bei der Europäischen Union, in Brüssel. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern nationaler Gemeinschaften und Landessprachen, Akteuren des Minderheitenschutzes und Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Büros für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie mit für traditionelle Minderheiten zuständige Abgeordneten des Europäischen Parlaments diskutierte Callsen rechtliche Perspektiven und Lösungsansätze zum Schutz kleiner Sprachen. "Die mangelnde Berücksichtigung regionaler und Minderheitensprachen bei der Umsetzung der EU-Markenverordnung stellt eine Ungleichbehandlung dar. Das gilt insbesondere für Sprachen, die von kleinen Gemeinschaften gesprochen werden
", sagte Callsen.
Schleswig-Holstein sei eine Region, in der mehrere solcher Sprachgruppen beheimatet seien. Es sei wichtig, Schutzbelegungen traditioneller Begriffe dieser Regional- und Minderheitensprachen im Rahmen des europäischen Markenrechts zu vermeiden, so der Minderheitenbeauftragte. Hintergrund seien zwei Fälle innerhalb der nordfriesischen Gemeinschaft in Schleswig-Holstein, wo beschreibende Begriffe und gebräuchliche Ausdrücke in der lokalen Sprache als geschützte Marken auf europäischer Ebene angemeldet wurden. "Durch die Anmeldung des EU-Markenschutzes steht die friesische Volksgruppe nun vor der Herausforderung, ihre eigenen Begriffe und Aussprüche zur Vermarktung von regional hergestellten Produkten in Nordfriesland nicht mehr verwenden zu dürfen. Dieser Umstand ist völlig inakzeptabel
", betonte Callsen.
"Dieser Sachverhalt stellt allerdings nicht nur für die friesische Volksgruppe, sondern auch für andere Minderheiten und Volksgruppen in Europa eine potentielle Bedrohung ihrer Sprachen dar und erfordert daher umgehende Lösungen, die den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht garantieren
", so der Minderheitenbeauftragte.
Bisher lasse die Verordnung die Eintragung von Begriffen, die beschreibend sind oder in einer der in der EU gesprochenen Sprachen – einschließlich Regional- und Minderheitensprachen – gebräuchlich sind, nicht zu. In Fällen, in denen es sich um Sprachen handelt, die keine Amtssprachen der EU sind, würden jedoch individuelle Bewertungen durchgeführt, um die Bedeutung und Eintragungsfähigkeit eines Begriffs zu bestimmen. "Im Fall des Nordfriesischen scheint es, dass die "relevante Öffentlichkeit" als zu klein angesehen wurde, was letztendlich die Eintragung dieser Marken ermöglichte.
" Diese Bewertung gebe Anlass zu großer Sorge. "Die nordfriesische Sprache ist durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie durch die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und mehrere Landesgesetze geschützt
", betonte Callsen. Die derzeitige Praxis der EU-Markenverordnung scheine den besonderen rechtlichen Status jedoch nicht anzuerkennen. Deshalb sei eine Klarstellung, dass diese Sprachen nicht dieselben Anforderungen hinsichtlich der maßgeblichen Verkehrskreise erfüllen müssen, unabdingbar.
Daneben könne die Einrichtung eines Europäischen Instituts für Regional- und Minderheitensprachen auch als Beratungsgremium für Markenbehörden eine wichtige Rolle spielen. "Als Region mit langjähriger Erfahrung und großer Kompetenz in diesem Bereich wäre Schleswig-Holstein ein guter Standort für eine solche Einrichtung
", sagte der Minderheitenbeauftragte.
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