KIEL. Rückenwind für die Digitalisierung: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung profitieren mit dem Inkrafttreten des Onlinezugangs(OZG)- Änderungsgesetzes jetzt von einer schnelleren Verwaltungsdigitalisierung. "Das OZG-Änderungsgesetz ist ein extrem wichtiges Signal für die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und kann sich damit zum Impulsgeber für unsere Digitalwirtschaft entwickeln, wenn wir die Chancen klug nutzen
", sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter.
Dafür gelte es, im Bundeshaushalt umzusteuern, so der Minister weiter: Der Bund müsse dem Gesetz nun Taten folgen lassen. "Dabei geht es weniger darum, in Zeiten knapper Haushaltsmittel neue Förderprogramme zu erfinden, sondern unsere öffentlichen Mittel im Sinne einer Industriepolitik für den digitalen Raum nach dem Grundsatz ‚public money public code‘ einzusetzen
", so Schrödter. Schleswig-Holstein zeige, wie es gehen könne. "Wir haben es in unserem Land selbst in der Hand, unsere digitale Souveränität zu stärken, Abhängigkeiten zu reduzieren und zugleich Wachstum und Wertschöpfung unserer heimischen Digitalwirtschaft zu stärken.
"
Der gesetzliche Vorrang für den Einsatz von Open Source-Lösungen in der Bundesverwaltung sei, so Schrödter, nun klar geregelt. Das müsse jetzt auch Niederschlag im Bundeshaushalt finden. Mit dem OZG-Änderungsgesetz, welches am 24. Juli in Kraft getreten sei, erfolgte auch eine Anpassung des E-Government-Gesetzes. Endlich sei die vorrangige Nutzung von Open Source Software zumindest für die Bundesverwaltung als Standard gesetzlich fest verankert. Die Behörden des Bundes sollten zukünftig offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung eingeschränkt sei.
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