BERLIN/KIEL. Der Bundesrat hat sich heute (am 22. März) mit der Folgeregelung des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) befasst. Die Länder konnten dem Gesetz in der vorliegenden Form keine Zustimmung gegeben. Dazu sagte Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter:
"Wir sind uns bundesweit einig, dass wir die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter mit voller Kraft voranbringen. Das OZG-Änderungsgesetz bot dafür auch eine erste gute Diskussionsgrundlage. Allerdings war das Gesetz aus unserer Sicht in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Der Bund hat es jedoch seit Sommer vergangenen Jahres leider versäumt, mit den Ländern auf Augenhöhe über die geänderten Inhalte zu kommunizieren.
Schleswig-Holstein wäre bei Umsetzung des Änderungsgesetzes gezwungen, seine existierenden und funktionell besseren Infrastrukturen zugunsten einer zentralen Bundeslösung, trotz der Möglichkeiten, Infrastrukturen – wie vor Jahren zwischen Bund und Ländern gemeinsam beschlossen, interoperabel aufzubauen, abzuschalten. Für das Land und die schleswig-holsteinischen Kommunen wäre dies ein enormer Rückschritt bei der Modernisierung und digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung. Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht. Dafür dürfen wir nicht bestraft werden.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes weiterhin völlig unklar sind und einseitig Länder und Kommunen belasten, ohne deren Beteiligungsrechte zu wahren.
Wir erwarten vom Bund substanzielle Änderungen am vorgelegten Entwurf, damit die bestehenden IT-Landesinfrastrukturen wie das OZG-Nutzerkonto auf Grundlage der ganz zu Beginn des OZG-Prozesses zwischen Bund und Ländern im IT-Planungsrat einvernehmlich vereinbarten Interoperabilitätsstandards weiter genutzt werden können. Es ist niemandem vermittelbar, wenn davon abgewichen würde. Der Bund wusste selbst, dass Änderungen notwendig sind. Nur hat er dies nicht umgesetzt. Die zuletzt eingebrachte Protokollnotiz reichte dafür nicht aus.
Für Schleswig-Holstein ändert sich mit dieser Entscheidung kaum etwas – weder in den Leistungen für Bürgerinnen und Bürger noch im enormen Tempo unseres Vorgehens. Wir sind gut aufgestellt und haben mit unserer Infrastruktur die Grundlagen für die weitreichende Digitalisierung der Verwaltung im Land geschaffen. Das Ausrollen der Onlinedienste geht unvermindert weiter, stetig kommen neue Dienste hinzu. Dabei setzen wir auf gemeinsame, länderübergreifende Lösungen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip.
Der Beschluss war einfach nicht gut. Jetzt besteht für den Bund vielmehr die Chance, das Gesetz neu aufzustellen und dabei auf die Bedarfe der Länder grundlegend einzugehen.
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