KIEL. Digitalisierungshemmnisse vermeiden, Änderungsbedarf frühzeitig erkennen, Gesetzesentwürfe auf ihre digitale Praxistauglichkeit überprüfen – mit einem Digitalcheck will die Landesregierung die digitale Transformation in Schleswig-Holstein auch in der Verwaltung weiter nachhaltig vorantreiben. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter stellte dem Parlament heute (am 22. März) die Inhalte und Potenziale des Digitalchecks vor.
"Die Einführung und Umsetzung eines solchen Checks ist nichts weniger als eine Revolution für unsere Verfahren. Wir wollen erreichen, dass alle neuen Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien von Beginn an unkompliziert digital umsetzbar sind
", sagte Schrödter. "Sie erst im Nachhinein digital-kompatibel zu machen, ist teuer, aufwändig, ineffizient und schlichtweg nicht mehr zeitgemäß – davon müssen wir weg.
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Die Maßnahmen des Digitalchecks umfassen unter anderem die Konzeption von Gesetzesinitiativen, die Entwurfsgestaltung, die interministerielle Abstimmung und formale Vorgaben zu Kabinettsvorlagen. Alle aktuell identifizierten und zukünftig erforderlichen Maßnahmen beim Digitalcheck folgen drei zentralen Prinzipien:
- Gesetze sind "Digital-by-Design", das heißt für die Konzeption oder Überarbeitung von Prozessen wird der Einsatz moderner Technologien zur Automatisierung stets berücksichtigt.
- Verwaltungsabläufe sind "Digital-by-Default" bedeutet, dass Prozesse innerhalb einer Organisation standardmäßig digital ablaufen.
- "Digital-first" heißt, dass die Interaktion zwischen zwei oder mehr Parteien vorrangig über digitale Kommunikationskanäle erfolgt.
"Wir haben damit ein klares Leitbild entwickelt. Zukünftig soll in Schleswig-Holstein dieser digitale Dreiklang gelten
", so Schrödter im Landtag. "Auf dessen Einhaltung werden alle Abläufe und Prozessschritte geprüft und vor allem: Abweichungen vom Dreiklang sollen einer Begründungspflicht unterliegen.
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Der Digitalcheck entfalte seine Wirkung inhaltlich, technisch und prozessual. Da der Digitalcheck sich auf bestehende Arbeitsabläufe auswirkt, sollen die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen sukzessive eingeführt werden. Mit einem abgestuften Vorgehen soll dem Kulturwandel sowie den erforderlichen Veränderungsprozessen innerhalb der Verwaltung genügend Raum gegeben werden.
"Zwar entscheidet sich die Digitaltauglichkeit ganz zu Beginn, aber Gesetzgebungsvorhaben finden ihren Abschluss im Parlament nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen
", betonte Schrödter. "Deshalb kommt es darauf an, dass wir – Legislative und Exekutive – den Weg zum Digitalcheck gemeinsam gehen."
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