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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Land bringt Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches ein – Ministerpräsident Günther: Kommunen brauchen größtmögliche Planungssicherheit bei Unterbringung der Geflüchteten



Letzte Aktualisierung: 20.10.2023

BERLIN. Das Land hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat für die vorzeitige Verlängerung und Ausdehnung von planungsrechtlichen Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende in Paragraf 246 Absatz 8 bis 17 Baugesetzbuch eingebracht. "In den Kommunen ist bereits jetzt die kritische Grenze der Kapazitäten für die Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender erreicht. Teilweise ist sie bereits überschritten. Wir müssen deshalb alles daransetzen, den Kommunen bei dieser großen Herausforderung pragmatisch zu helfen", sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (20. Oktober) in der 1037. Sitzung des Bundesrats in Berlin.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt sei bereits ohne die Aufnahme von Geflüchteten angespannt und bezahlbarer Wohnraum seit Jahren knapp, so Günther: "Deshalb ist es ein wichtiger Stritt, beim Thema Unterkunftsversorgung die gesetzgeberischen Weichen so zu stellen, dass unseren Kommunen schnell geholfen wird."

Zwar böten die vorhandenen planungsrechtlichen Sondervorschriften des Paragrafen 246 bereits umfängliche Instrumente, um einfacher Unterkünfte für Geflüchtete oder Asylsuchende zu errichten. "Die aktuelle Ausgestaltung der gesetzlichen Fristen hindern die Kommunen jedoch, die dringend benötigten Unterkünfte mit hinreichend zeitlicher Planungssicherheit zu realisieren", sagte der Ministerpräsident. So sei es vielfach schlicht unwirtschaftlich für die Kommunen.

Es sei der dringende Appell aller Länder, dass der Bund beim Thema der Migration endlich seiner gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht werden müsse und seinen finanziellen Anteil leiste. "Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, das Vertrauen in das Handeln des Staates und in seine Institutionen zu stärken." Dafür müsse nun in einen sehr pragmatischen Modus gewechselt werden, insbesondere wenn es darum gehe, ausreichend Wohnraum in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen. "Deshalb bitten wir die Bundesregierung mit Blick auf § 246 Absatz 8 bis 17 Baugesetzbuch, die dortigen Anwendbarkeitsfristen vorzeitig zu verlängern und zusätzlich die anderen Befristungsvorgaben anzuheben", so Günther.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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