KIEL. Mit flexibleren Arbeitsformen sollen der öffentliche Dienst und die Arbeit in der Landesverwaltung noch attraktiver und moderner gestaltet werden. Eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben heute (28. Juni) Ministerpräsident Daniel Günther sowie die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, Olaf Schwede (Deutscher Gewerkschaftsbund) und Kai Tellkamp (dbb beamtenbund und tarifunion).
Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2023 und präzisiert die Regelungen, die seit April 2018 gelten. "Das Arbeiten im Homeoffice hat dazu beigetragen, dass wir als Landesverwaltung in der Corona-Pandemie zu 100 Prozent handlungsfähig waren
", sagte der Ministerpräsident. Nun sei ein größerer Spielraum geschaffen worden, um Beruf und Privatleben noch besser zu vereinbaren. So sei die Arbeit im Homeoffice nicht mehr ausschließlich auf das häusliche Umfeld bezogen, es könnten auch mehrere Orte festgelegt werden. Die Teilnahme am Homeoffice sei weiterhin freiwillig und im Rahmen von bis zu 60 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit möglich.
Wie Günther weiter sagte, sei durch die Digitalisierung in vielen Aufgabenbereichen ein produktives und effizientes Arbeiten außerhalb der Dienststelle möglich geworden. "Die öffentliche Verwaltung muss mit den Herausforderungen einer sich stetig verändernden Arbeitswelt umgehen. Wir sind im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte, denen es wichtig ist, ihren Job gut mit dem Privatleben zu vereinbaren. Mit flexibleren Arbeitsformen basierend auf dieser Vereinbarung, gleitenden Arbeitszeiten, den Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und einem modernen Gesundheitsmanagement gestalten wir den öffentlichen Dienst immer attraktiver
", so der Ministerpräsident.
Kai Tellkamp, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, sagte: "Die flexiblen Arbeitsformen haben sich beim Land etabliert und sind für viele Kolleginnen und Kollegen zu einem wichtigen Aspekt der Arbeitszufriedenheit geworden. Davon profitieren gleichermaßen die Beschäftigten und der Arbeitgeber. Jetzt gilt es, weitere Modernisierungen zu gestalten, dabei würden wir aber gern auf Rückenwind durch eine Pandemie verzichten.
" Ergänzend müsse darauf geachtet werden, auch jenen Beschäftigten, die keine Möglichkeit zum Homeoffice haben, attraktive Rahmenbedingungen zu bieten.
Für den DGB Bezirk Nord erklärte der Verhandlungsführer Olaf Schwede: "Mit der Vereinbarung von 2018 hat die Landesverwaltung Schleswig-Holsteins bei mobiler Arbeit und Wohnraumarbeit eine Vorreiterrolle eingenommen. Nach einer umfassenden Evaluation wurden nun Anpassungen verhandelt. Mit der neuen Vereinbarung findet eine weitere Flexibilisierung von Ort und Zeit in der Wohnraumarbeit statt. Das erhöht die Attraktivität für die Beschäftigten. Aus Sicht des DGB ist es ein Fortschritt, dass mit der neuen Vereinbarung die technische Ausstattung der Arbeitsplätze standardisiert und verbessert wird. Zudem soll der Arbeitsschutz in der Wohnraumarbeit eine größere Rolle spielen. Beide Punkte sind wichtige Anliegen der Gewerkschaften.
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