KIEL. Die Landesregierung baut die Unterstützung der Kommunen in Schleswig-Holstein für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter weiter aus. Dabei wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses umfangreiche Zusagen zur Finanzierung von Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Integration von allen Schutzsuchenden gemacht.
Die Bewältigung dieser Lage sei nur durch eine gemeinsame außerordentliche Kraftanstrengung mit einem fairen Lastenausgleich von Land und Kommunen zu bewältigen. Das sagten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin, Finanzministerin Monika Heinold, Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack sowie Integrationsministerin Aminata Touré heute (29. März) in Kiel. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände – Gemeindetag, Städtebund, Städtetag und Landkreistag – unterzeichneten sie die dritte Vereinbarung zur Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Ministerpräsident Daniel Günther sagte: "Es ist eine riesige Leistung der Kommunen, dass wir so viele Geflüchtete aus der Ukraine bereits gut in Schleswig-Holstein auf-nehmen und versorgen konnten. Zusammen haben Land und Kommunen das bisher auf großartige und vorbildhafte Weise bewältigt und ich bin sicher, dass uns das auch weiterhin gelingen wird. Schleswig-Holstein und seine Kommunen stehen klar zu ihrer gemeinsamen humanitären Verpflichtung, das haben wir in unseren Gesprächen noch einmal bekräftigt. Klar ist auch, dass die Belastungen weiterhin fair zwischen Land und Kommunen unter Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes verteilt werden. Das Land hat bereits im vergangenen Jahr erhebliche Anstrengungen geleistet, die Kommunen zu unterstützen und das auch ganz konkret vor Ort. Das bauen wir dieses Jahr noch einmal aus.
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Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold sagte: "Die Versorgung der Geflüchteten findet überwiegend vor Ort statt. In unseren Kommunen wird hier Großartiges geleistet. Dafür sage ich Danke. Für mich ist klar, dass wir die Aufgabe nur bewältigen können, wenn Bund, Land und Kommunen die Verantwortung gemeinsam übernehmen. Ich werde mich dafür stark machen, dass der Bund seine Finanzverantwortung auch künftig weiter wahrnimmt.
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Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack sagte: "Mit der sogenannten Herrichtungsricht-linie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Schaffung und Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums für Geflüchtete. Zu den im vergangenen Jahr ursprünglich vorgesehenen 9 Millionen Euro stehen in diesem Jahr insgesamt weitere 9 Millionen zur Verfügung. Die bisherigen Rückmeldungen zu der Richtlinie waren sehr positiv. Insgesamt wurde landesweit bereits für 75 Projekte eine Förderung bereitgestellt. Die Vielfalt der Maßnahmen ist groß. Gefördert werden beispielsweise Containeranlagen, der Umbau nicht mehr benötigter Verwaltungsgebäude oder die Errichtung von Tinyhäusern. Daher freue ich mich, dass wir die Kommunen auch in diesem Bereich weiter intensiv unterstützen können. Die Unterbringung der Geflüchteten ist eine umfassende und zentrale Aufgabe aller Beteiligten.
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Integrationsministerin Aminata Touré sagte: "Mit unserem gemeinsamen ‚Vier-Stufen-Plan‘ legen wir als Land und Kommunen eine klare und langfristige Strategie für die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen in Schleswig-Holstein vor. Das schafft Sicherheit, Verbindlichkeit und Perspektive. Stufe 1 sieht die Schaffung von 7.200 Plätzen in den Landesunterkünften vor. Dieses Ziel ist bereits erreicht. Stufe 2 sieht die Schaffung temporärer Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen vor. Stufe 3 die Schaffung größerer gemeinsamer Gemeinschaftsunterkünfte und Stufe 4, wenn all diese Maßnahmen nicht ausreichen sollten, die erneute Erhöhung der Landesunterkünfte über 7.200 Plätze hinaus. Der ,Vier-Stufen-Plan' fördert auch die Integration in vielen Facetten. Wir unterstützen die Migrationsberatung, die Schulsozialarbeit und investieren in familienunter-stützende Maßnahmen sowie ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Integration ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.
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"Die Kommunen begrüßen die wichtige Erweiterung der Unterbringungsstrategie mit der Finanzierungszusage für größere kommunale Gemeinschaftsunterkünfte und weitere Zusagen des Landes für 2023. Für den erhöhten Personalaufwand (zusätzliches Personal) wegen der Wohngeldreform bekommen die Kommunen eine faire Kostenentlastung. Die Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen bleiben für die Kommunen aber unverändert groß. Daher bedarf es auch weiterhin größerer Anstrengungen des Landes und des Bundes, hier muss das Bund-Länder-Treffen am 10. Mai gute Ergebnisse bringen
", erklärten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände Thomas Schreitmüller (Gemeindetag), Hanno Krause (Städtebund), Anna-Katharina Schättiger (Städtetag) und Ingo Degner (Landkreistag). Die Städte und Gemeinden seien letztendlich diejenigen, welche die Integration der Flüchtlinge vor Ort zu realisieren haben und benötigten dafür wesentlich mehr finanzielle Unterstützung von Bund und Land, da die bisher zugesagten Mittel bei weitem nicht ausreichend seien.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bereits seit dem vergangenen Jahr bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von ukrainischen Geflüchteten. Im Herbst 2022 wurden den Kommunen zusätzliche Mittel für die Vorhaltekosten (insgesamt 6,5 Millionen Euro) und für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum (insgesamt 9 Millionen Euro) zugesagt. Entlastet wurden die Kommunen auch bei den Kosten der Unterkunft. In 2023 werden bis 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Kosten der Unterkunft zu finanzieren. Die für diesen Aufgabenbereich darüberhinausgehenden Kosten werden im Verhältnis 90:10 von Land und Kommunen abgerechnet. Das Land hatte außerdem zugesagt, die bereits entstandenen Kosten für die Notunterkünfte in den Kreisen und kreisfreien Städte bis Ende 2022 zu übernehmen.
Für 2022 und 2023 hat das Land den Kommunen darüber hinaus folgende weitere Unterstützung zugesagt:
- 15 Millionen Euro Sonderprogramm für niedrigschwellige familienunterstützende Angebote zur Betreuung und Teilhabe von Kindern,
- weitere 9 Millionen Euro für den weiterhin hohen Herrichtungsbedarf in den Kommunen im Vorgriff auf das Jahr 2023,
- 4 Millionen Euro für die Finanzierung von Migrationsberatungsstellen, die auf Ende 2022 befristet waren,
- 7,5 Millionen Euro Integrationsfestbetrag (zusätzlich zu den derzeit 11 Millionen Euro und 5 Mio aus 2022),
- 10 Millionen Euro Sozial- und Gesundheitsleistungen,
- Fortsetzung der Aufnahmepauschale in Höhe von 500 Euro pro Person aus der Ukraine.
Daneben unterstützt das Land die Kommunen bei der Herrichtung von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, sollte den Kommunen absehbar kein ausreichender Wohnraum zur dezentralen Unterbringung zur Verfügung stehen, um Vertriebene aus der Ukraine unterzubringen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird vom Land derzeit erarbeitet. Nicht anderweitig abrechnungsfähige Restkosten übernimmt das Land in Höhe von 90 Prozent.
Sollte sich abzeichnen, dass die vorstehenden Maßnahmen nicht ausreichen, werden Land und Kommunen auf der Grundlage der mit dieser Vereinbarung geregelten Eck-punkte größere Gemeinschaftsunterkünfte in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommune in geeigneten Landesliegenschaften betreiben.
Mit der jetzt geschlossenen dritten Vereinbarung setzen das Land und Kommunen einen fairen Lastenausgleich um. Darüber hinaus haben Land und Kommunen sich da-rauf verständigt, im Anschluss an die Sonder-MPK am 10. Mai 2023 eine weitere Vereinbarung über die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Asylsuchenden zu schließen. Einig waren sie sich, dass bei Rückkehr des Bundes zum früheren Finanzierungsmodell (4-Säulen-Modell) an den landesseitigen fairen Lastenausgleich angeknüpft werden soll.
Nach einer Erhebung der Finanzministerien der Länder werden die asyl- und flüchtlingsbedingten Ausgaben in Deutschland im Jahr 2023 im Vergleich zu 2021 um 73 Prozent auf rund 16 Milliarden Euro steigen. "Es ist die Erwartung aller Länder, dass auch der Bund sich seiner Verantwortung eines fairen gesamtstaatlichen Lastenausgleichs stellt. So wie das Land die Kommunen nicht im Regen stehen lässt, muss auch der Bund die Länder unterstützen.
" In diesem Zuge ist die Erwartungshaltung von Land und Kommunen, dass der Bund die im letzten Jahr getroffenen Finanzierungszusagen durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren zügig umsetzt.
Der finanzielle Rahmen der dritten Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden im Überblick:
- 13 Millionen Euro Sonderprogramm für familienunterstützende Maßnahmen (Restmittel von den 15 Millionen Euro aus 2022)
- 9 Millionen Euro Herrichtungslinie (zusätzlich zu den bestehenden 9 Millionen Euro)
- 4 Millionen für Finanzierung von Migrationsberatungsstellen
- 7,5 Millionen Euro Integrationsfestbetrag (zusätzlich zu den derzeit 11 Millionen Euro und 5 Millionen aus 2022)
- 3 Millionen Euro Schulsozialarbeit (zusätzlich zu den 3 Millionen aus 2022)
- 10 Millionen Euro Sozial- und Gesundheitsleistungen
- 6 Millionen Euro Vorhaltekosten (Refugium II) (zusätzlich zu den 6 Millionen Euro aus 2022)
- 13 Millionen Erstattung KdU (Restmittel von den 17 Millionen Euro aus 2022)
- Aufnahmepauschale i.H.v. 500 Euro pro Person aus der Ukraine
Darüber hinaus wurden folgende weitere finanzielle Zusagen getroffen:
- Kosten der Unterkunft (90 Land/ 10 Kommunen)
- Asylbewerberleistungsgesetz (90 Land/ 10 Kommunen)
- Personalkosten Wohngeld (90 Land/ 10 Kommunen)
- Gemeinsame Finanzverantwortung für temporäre kommunale Gemeinschafts-unterkünfte und größere gemeinsame Unterkünfte
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